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12.11.2008

2008-11-12

Konjunktur

BVR zum Gutachten des Sachverständigenrats: Kritik am Konjunkturprogramm berechtigt

Möglich sei dies beispielsweise durch eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung, die über das bislang geplante Ausmaß hinausgehe und aus Bundesmitteln zu finanzieren sei. Ein solcher Schritt erfordere keinen zeitlichen Vorlauf und führe auch nicht zu Abstimmungsproblemen mit den Bundesländern. Eine Senkung der Sozialabgaben komme überproportional den Beziehern niedriger und mittlerer Einkommen zugute, also jenen, deren Sparquote vergleichsweise niedrig sei, so Fröhlich. So könne das vorgesehene Konjunkturprogramm den privaten Verbrauch sichtbar stützen. Gleichzeitig verbessere dies auch die Kostensituation für die Unternehmen. In die richtige Richtung gehe die Regierung mit dem Vorziehen bereits geplanter staatlicher Investitionen. Sie sollte prüfen, ob dies in deutlich größerem Umfang als bislang vorgesehen erfolgen könne. Allerdings werde allein auf diesem Wege kein ausreichender konjunktureller Impuls erreichbar sein. Der starke wirtschaftliche Einbruch in Deutschland erfordere ein umfangreicheres Engagement des Staates als bisher geplant. Ein Engagement in der Größenordnung von bis zu 25 Milliarden Euro oder rund 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts wie vom Sachverständigenrat vorgeschlagen sei aus Sicht des BVR daher gerechtfertigt. Die Defizitgrenze des Stabilitäts- und Wachstumspaktes werde durch ein solches Programm nicht verletzt. Sobald sich die konjunkturelle Lage wieder bessere, sollten die belebenden Maßnahmen zurückgefahren und der Haushaltsausgleich wieder konsequent angesteuert werden. Das Ziel des mittelfristigen Haushaltsausgleichs dürfe nicht aufgegeben werden.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 12.11.2008, 12:00:00

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BVR zum Gutachten des Sachverständigenrats: Kritik am Konjunkturprogramm berechtigt

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