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20.04.2011

2011-04-20

Konjunktur

BVR fordert sorgfältige Prüfung der Solvenz Griechenlands

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BVR Volkswirtschaft special 06/2011


Im Fall einer Umschuldung sollten sich die europäischen Staats- und Regierungschefs an den Regeln orientieren, die für den dauerhaften Rettungsschirm, der zum Juli 2013 seine Arbeit aufnehmen solle, vereinbart worden seien. Käme es zu einer Restrukturierung, sei demnach Laufzeitverlängerungen und Zinsanpassungen der Vorzug gegenüber Forderungsabschlägen (Haircuts) zu geben. Mit dem dauerhaften Rettungsschirm seien die Eckpfeiler für den Umgang mit Eurostaaten in finanziellen Schieflagen in der Zukunft grundsätzlich richtig gesetzt, stellt der BVR in seinem Bericht fest. Die vereinbarten Regeln tragen sichtbar eine deutsche Handschrift und berücksichtigten zentrale ordnungspolitische Grundsätze. Hilfskredite seien nur als Ultima Ratio vorgesehen, von der Annahme wirtschaftspolitischer Anpassungsprogramme abhängig und mit einem Zinsaufschlag gegenüber den Finanzierungskosten der Eurostaaten mit soliden Staatsfinanzen verbunden. Doch sei der dauerhafte Rettungsschirm zusammen mit den weiteren bereits verabschiedeten und noch abzuschließenden Reformen des Euro-Regelwerks nicht ausreichend, um die dauerhafte Stabilität des Euro zu sichern. "Entscheidend ist, dass es in den kommenden Jahren im Euroraum als Ganzes gelingt, zu einer neuen finanzpolitischen Stabilitätskultur zu finden und die Staatsverschuldung zügig in Richtung eines langfristig tragfähigen Niveaus zu senken", erklärt Fröhlich.

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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 20.04.2011, 06:28:35

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