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27.11.2025

2025-11-27

Deutsche Kreditwirtschaft

Zahlungsverkehr: EU-Gesetzgeber einigen sich zur Betrugsbekämpfung im Zahlungsverkehr

Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: „Betrug belastet Kundinnen und Kunden wie auch die Kreditwirtschaft gleichermaßen. Die rechtlichen Vorgaben zur Betrugsprävention müssen für alle beteiligten Anbieter verbessert werden. Die Europäische Union ist bei dieser Aufgabe nun ein gutes Stück vorangekommen.“

Durch den neuen gesetzlichen Rahmen sollen Banken und Sparkassen Betrugsschäden besser verhindern können. Hierzu zählen beispielsweise die Reaktionsmöglichkeiten im Verdachtsfall. Zudem haben sich Rat und Parlament darauf geeinigt, die Haftung der Institute in bestimmten Fällen zu verschärfen.

Wenn Kunden außerhalb des Einflussbereichs eines Kreditinstituts Betrügern zum Opfer fallen, kann dieses es meist nicht erkennen und verhindern. Bedauerlicherweise wurde dies im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund begrüßt die DK, dass die nun erzielte Einigung von einer pauschalen Schadensübernahme bei allen erdenklichen Betrugsformen absieht: Kunden sollen zwar besonders geschützt werden, wenn sich Betrüger als Bankangestellte ausgeben. Aber neben dieser besonderen Form des Betruges soll sich die Haftung der Bank an den gesetzlich verbesserten Präventionsmöglichkeiten ausrichten.

Positiv bewertet die DK, dass Telekommunikationsunternehmen und Internetplattformen stärker in die Betrugsbekämpfung eingebunden werden. „Es sind noch nicht alle Details geklärt, die für eine erfolgreiche Betrugsverhinderung notwendig sind. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren müssen umsetzbare und ausgewogene Regelungen für Banken und andere Dienstleister erarbeitet werden“, sagt Herkenhoff.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 27.11.2025, 09:03:00

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