- Die Deutsche Kreditwirtschaft sieht in der am 20. März 2014 auf europäischer Ebene erzielten Einigung zwischen EU-Kommission, EU-Parlament sowie EU-Rat zur Zahlungskontenrichtlinie eine Basis, dass das heute in Deutschland bereits bestehende hohe Verbraucherschutzniveau bei Girokonten nunmehr auch in ganz Europa gewährleistet sein wird. Die Deutsche Kreditwirtschaft betrachtet das Girokonto als wesentliches Element zur Teilnahme am wirtschaftlichen Leben und bargeldlosen Zahlungsverkehr. In Deutschland hat praktisch jeder Zugang zu einem Girokonto.
Es ist zu begrüßen, dass bei den vorgesehenen Regelungen zur Verbesserung der Transparenz der Entgelte für Girokonten auch die damit verbundenen Serviceleistungen mit berücksichtigt werden können. So werden auf nationaler Ebene geplante Vergleichsportale im Internet nicht nur auf den reinen Preisvergleich abstellen, sondern auch Informationen über weitere Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Girokonto bereitstellen, zum Beispiel Angaben zum Filial- und Geldautomatennetz.
Auch zukünftig müssen jedoch alle Bankdienstleistungen bepreisbar sein. Eingriffe in die Preisgestaltung der Anbieter lehnt die Deutsche Kreditwirtschaft ab. Die erzielten Regelungen gewährleisten darüber hinaus die finanzielle Eingliederung von Personen, die bisher über kein Girokonto verfügen. So weisen zahlreiche Länder in Europa bislang erhebliche Lücken beim Zugang zum Girokonto auf. In Deutschland wird hingegen bereits seit 1995 durch die Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ der Kontozugang für alle Verbraucher sichergestellt.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)