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21.03.2014

2014-03-21

Deutsche Kreditwirtschaft

Zahlungskontenrichtlinie schafft einheitliche Basis für hohes Verbraucherschutzniveau in Europa

Es ist zu begrüßen, dass bei den vorgesehenen Regelungen zur Verbesserung der Transparenz der Entgelte für Girokonten auch die damit verbundenen Serviceleistungen mit berücksichtigt werden können. So werden auf nationaler Ebene geplante Vergleichsportale im Internet nicht nur auf den reinen Preisvergleich abstellen, sondern auch Informationen über weitere Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Girokonto bereitstellen, zum Beispiel Angaben zum Filial- und Geldautomatennetz. Auch zukünftig müssen jedoch alle Bankdienstleistungen bepreisbar sein. Eingriffe in die Preisgestaltung der Anbieter lehnt die Deutsche Kreditwirtschaft ab. Die erzielten Regelungen gewährleisten darüber hinaus die finanzielle Eingliederung von Personen, die bisher über kein Girokonto verfügen. So weisen zahlreiche Länder in Europa bislang erhebliche Lücken beim Zugang zum Girokonto auf. In Deutschland wird hingegen bereits seit 1995 durch die Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ der Kontozugang für alle Verbraucher sichergestellt.

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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - Mar 21, 2014, 10:17:52 AM

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