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20.07.2010

2010-07-20

Deutsche Kreditwirtschaft

ZKA zur Anlageberatung / Finanztest

Dort wird von einer insgesamt verbesserten Qualität der Anlageberatung bei praktisch allen getesteten Kreditinstituten berichtet - ohne Berücksichtigung einer eventuellen Protokollierungspflicht. Seit 1. Januar 2010 sieht das Gesetz klar vor, dass nach der Empfehlung eines konkreten Wertpapiers ein Beratungsprotokoll ausgehändigt werden muss. Eine generelle Erwähnung von Wertpapieren, ohne dass ein konkretes Wertpapier empfohlen wurde, führt jedoch noch nicht zu einer Protokollierungspflicht. Hier muss sich die Anwendung der neuen Vorgaben in der Praxis noch einspielen und wo nötig auch verbessert werden. Das unterstrichen heute die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 20.07.2010, 12:00:00

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ZKA zur Anlageberatung / Finanztest

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