- Die Anstrengungen zur Verbesserung der Kundenberatung, die Banken und Sparkassen in den vergangenen Wochen und Monaten unabhängig voneinander unternommen haben, zeigen Wirkung. Allerdings gibt es bei der Handhabung von Protokollen nach einer Wertpapieranlageberatung von Neukunden offenbar noch deutlichen Nachholbedarf. Das zeigt der Beratungstest, der heute von Finanztest vorgelegt wurde.
Dort wird von einer insgesamt verbesserten Qualität der Anlageberatung bei praktisch allen getesteten Kreditinstituten berichtet - ohne Berücksichtigung einer eventuellen Protokollierungspflicht. Seit 1. Januar 2010 sieht das Gesetz klar vor, dass nach der Empfehlung eines konkreten Wertpapiers ein Beratungsprotokoll ausgehändigt werden muss. Eine generelle Erwähnung von Wertpapieren, ohne dass ein konkretes Wertpapier empfohlen wurde, führt jedoch noch nicht zu einer Protokollierungspflicht. Hier muss sich die Anwendung der neuen Vorgaben in der Praxis noch einspielen und wo nötig auch verbessert werden. Das unterstrichen heute die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)