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11.02.2011

2011-02-11

Deutsche Kreditwirtschaft

ZKA zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz

Die Kreditwirtschaft begrüßt zudem, dass die Vorschriften zur Veräußerung von Anteilen in offenen Immobilienfonds für private Anleger flexibler ausgestaltet wurden. Damit bleiben diese Instrumente als mittelfristige Anlagemöglichkeit attraktiv. Die neu zu schaffende Datenbank mit allen 300.000 Anlageberatern ist aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft nicht zielführend. Der bürokratische Aufwand für die Datenbank ist unnötig hoch und geht zu Lasten der Kreditinstitute genauso wie ihrer Kunden, ohne dass damit ein spürbarer Nutzen für die Kunden verbunden ist. Auch mit dem neuen Gesetz wird in Deutschland kein einheitliches Schutzniveau für Anleger hergestellt. Die Aufsichtslücken im Bereich des grauen Kapitalmarktes werden durch das Anlegerschutzgesetz nicht geschlossen. Die geplante Beaufsichtigung der freien Vermittler durch die kommunale Gewerbeaufsicht ist nicht gleichwertig mit der Aufsicht durch die BaFin. Banken und Sparkassen appellieren an die Bundesregierung, die Unterschiede in Regulierungstiefe und -qualität mit dem vorgesehenen Gesetz zur Aufsicht freier Finanzvermittler nicht weiter zu vergrößern, sondern freie Finanzvermittler wie Banken und Sparkassen unter die Aufsicht der BaFin zu stellen.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 11.02.2011, 12:00:00

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ZKA zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz

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