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12.03.2008

2008-03-12

Deutsche Kreditwirtschaft

ZKA fordert grundlegende Reform der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen

Der Betrugsfall um die Phoenix Kapitaldienst habe gezeigt, dass die finanzielle Tragfähigkeit sowie die Schadensprävention durch die Risikosteuerung der EdW entscheidende Defizite aufweisen. Mit Blick auf langjährige Erfahrungswerte bei der Einlagensicherung erneuern die ZKA-Verbände ihr Angebot, bei der Reform der EdW fachliche Hilfestellung zu leisten. Sowohl die Zusammenlegung als auch einen Überlauf zwischen den verschiedenen Sicherungseinrichtungen lehnt die Kreditwirtschaft weiterhin ab. Beides würde lediglich zu einer Sozialisierung von Schäden führen, ohne die Ursachen für Schadenseintritte zu beseitigen. Letztlich gingen alle vorgeschlagenen Maßnahmen zu Lasten der Kunden von Banken und Sparkassen und seien diesen kaum zu vermitteln. Die deutsche Kreditwirtschaft verweist darauf, dass ihre Sicherungseinrichtungen alle bisherigen Entschädigungsfälle im Interesse der Kunden abgewickelt haben und dabei eine 100-prozentige Erfolgsquote aufweisen. Die bestehenden gesetzlichen und freiwilligen Sicherungseinrichtungen zum Schutze der Einleger in Deutschland sind in ihrem Schutzumfang weltweit einmalig und haben sich in beispielhafter Weise bewährt. Das ZKA betont, dass der Fall Phoenix keine Eingriffe in das bestehende System der Anlegerentschädigung und erst recht nicht in die bewährten Strukturen der Einlagensicherung rechtfertige. Vielmehr sei dies ein Fall im Bereich der Anlegerentschädigung, dessen Wiederholung sich ausschließlich mit organisatorischen und aufsichtsrechtlichen – also präventiven – Maßnahmen verhindern ließe. Insofern seien für die Vermeidung künftiger Schadensfälle weder die im Gutachten diskutierte Schaffung eines solidarischen Überlaufsystems noch die Zusammenlegung der gesetzlichen Sicherungseinrichtungen zielführend. Denn hierbei würden ohne eine Verbesserung der Schadensfrüherkennung und der Schadensprävention lediglich bestehende Ressourcen zusammengeführt. Die Kreditwirtschaft kritisiert zudem, dass in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise eine Mithaftung für Wettbewerber eingeführt werden solle, die im Vergleich zu Banken und Sparkassen ein völlig unterschiedliches Risikoprofil aufwiesen, und eine deutlich höhere Betrugsanfälligkeit erkennen ließen. Der ZKA warnt davor, dass jeder Eingriff in die bewährten und bei den Kunden anerkannten Sicherungssysteme der Banken und Sparkassen unabsehbare Folgen für das Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland hat. Weitere Informationen, insbesondere die Stellungnahme des ZKA zu den Auswirkungen der Phoenix-Insolvenz auf die Anlegerentschädigung aus dem Oktober 2007 sind im Internet unter www.zka.de verfügbar.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 12.03.2008, 12:00:00

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