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16.07.2008

2008-07-16

Deutsche Kreditwirtschaft

ZKA begrüßt Novelle der EU-Investmentrichtlinie, bedauert fehlenden EU-Pass für Fonds

"Die Neuerungen werden den Markt für Investmentfonds, der nicht zuletzt für die private Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung gewinnt, flexibilisieren helfen und damit noch attraktiver für den Anleger machen", stellt der ZKA fest. Die OGAW-Richtlinie bildet den Rechtsrahmen für das europäische Investmentfondsgeschäft. Zu den Neuregelungen zählen im Einzelnen: - die Vereinfachung der Notifizierung, - die Ermöglichung von grenzüberschreitenden Fondsfusionen und des Asset Pooling, - die Ersetzung des vereinfachten Verkaufsprospekts durch ein zweiseitiges Informationsblatt sowie - eine Verstärkung der aufsichtsrechtlichen Zusammenarbeit. Die deutsche Kreditwirtschaft bedauert allerdings, dass der lange Jahre diskutierte europäische Pass für das Fondsmanagement noch nicht Teil der vorgelegten Richtlinie ist. Dieser würde es unbürokratisch ermöglichen, einen in einem Land beheimateten Fonds von einem anderen Land aus zu verwalten. Die erst in den letzten Wochen aufgekommenen Bedenken hinsichtlich möglicher aufsichtlicher Probleme stoßen beim ZKA auf Verwunderung: "Es hat seitens der EU-Kommission in der Vergangenheit genügend Gelegenheit gegeben, mögliche Bedenken ausführlich zu erörtern und in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und der Finanzindustrie Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten", erklärt der ZKA. Das nun an den Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden CESR vergebene Mandat müsse schnell eine Lösung erbringen, damit in der nun anstehenden Beratungsphase der EU-Pass für das Fondsmanagement noch in die Richtlinie aufgenommen werden könne. Dies sei als Option auch aus dem Parlament und den Mitgliedstaaten zu vernehmen.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 16.07.2008, 12:00:00

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