Als Folge der vorgesehenen Regelungen befürchtet die deutsche Kreditwirtschaft, dass bei gleichem Risiko weniger Kunden mit Kredit bedient werden könnten. Überdies müssten Banken und Sparkassen nach dem vorgesehenen Procedere wettbewerbsrelevante Geschäftsgeheimnisse offenbaren, was die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Kreditinstitute im zunehmend europäischen Geschäftsumfeld schwächen würde. Der ZKA weist nochmals daraufhin, dass Kredit-Scoring bzw. Kredit-Rating standardisierte, mathematisch-statistisch entwickelte Verfahren zur Bonitätseinschätzung von Kreditnehmern sind. Sie treffen eine Wahrscheinlichkeitsaussage darüber, ob ein Kreditnehmer künftig seinen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachkommen wird. Sowohl Kunden als auch Kreditinstitute profitieren von dem Einsatz rechnergestützter Scoring-Systeme bei der Kredit-vergabe. So bildet das Kredit-Scoring
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eine objektive und genaue Entscheidungsgrundlage,
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ermöglicht damit eine schnelle und sichere Kreditentscheidung mit der Folge, dass geringere Bearbeitungskosten in Form von günstigeren Kreditzinsen an die Kunden weitergegeben werden können, und
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bietet einen besseren Schutz des Kunden vor Überschuldung.
Die Kreditwirtschaft hat ein eigenes Interesse an qualitativ hochwertigen Bonitätsanalysen. Zudem gewährleisten die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen zur Risikokontrolle an die Scoring-Verfahren eine hohe Güte der Verfahren. Daher setzen Banken und Sparkassen für die Bonitätseinschätzung die mit am weitesten entwickelten Verfahren auf Basis qualitativ besonders aussagekräftiger Daten ein. Allerdings betont der ZKA, dass Scoring zwar einen wichtigen Teil des Kreditvergabeprozesses darstellt, es aber zumeist nicht allein ausschlaggebend für die Kreditentscheidung ist. Im Falle einer negativen Kreditentscheidung geht es für den Kunden vor allem darum, die Entscheidung insgesamt zu verstehen. Die teilweise in der öffentlichen Diskussion geforderte, weitgehende Offenlegung von Details des Scoring-Verfahrens ist hierfür nicht zielführend. Transparenz sollte, wie in der Praxis schon der Fall, am gesamten Kreditvergabeprozess und nicht alleine am Scoring anknüpfen. Die Kreditwirtschaft hat der Politik alternative Vorschläge unterbreitet, wie die Transparenz erhöht werden könnte. Diese sehen vor, dass bei einer Kreditablehnung mindestens ein maßgeblicher Ablehnungsgrund genannt wird. Zudem soll dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt werden, die Scoring-gestützte Kreditentscheidung nochmals überprüfen zu lassen. Darüber hinaus bieten die ZKA-Verbände sowie Banken und Sparkassen Informationsmaterialien zum Kredit-Scoring an, die Kunden und anderen Interessierten einen Einblick in die generelle Funktionsweise von Scoring-Verfahren und die dabei verwendeten Daten geben.