- Im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens zur Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie hat das Europäische Parlament heute verschiedene Änderungen zu dem vom Rat am 20. September 2007 festgelegten "Gemeinsamen Standpunkt" vorgeschlagen. Maßgebliche Unzulänglichkeiten des bisherigen Textes sind durch die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments aus Sicht der im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft nicht beseitigt worden.
So beinhaltet der vorliegende Vorschlag zur Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie nach wie vor eine Vielzahl von neuen Formalien und bürokratischen Hindernissen, die die Vergabe von Verbraucherkrediten in Zukunft unnötig erschweren werden. Unter anderem sieht der Richtlinientext im Gegensatz zu anderen europäischen Richtlinien bislang keine zeitliche Höchstgrenze für die Ausübung des Widerrufsrechts vor. Unausgewogen sind auch die in dem Richtlinienentwurf vorgesehenen Informationsblätter, die ihren Zweck, den Darlehensnehmer in transparenter Form über die Kernbestandteile des Kreditvertrages zu informieren, nicht erfüllen. Der ZKA warnt vor der Gefahr, dass in Deutschland vor allem die unbürokratische Vergabe von Überziehungskrediten auf Girokonten auch Dispositionskredit genannt im Lichte der neuen Regelungen in Zukunft nicht mehr wie bisher möglich sein wird. Insgesamt erscheint der Richtlinienvorschlag in seiner jetzigen Form daher nicht geeignet, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Vergabe von Verbraucherkrediten im europäischen Binnenmarkt zu verbessern.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)