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03.07.2008

2008-07-03

Deutsche Kreditwirtschaft

ZKA: Bundesregierung muss beim Bürokratieabbau Kurs halten

"Die sogenannte Bestandsmessung ist notwendige Grundlage für die Berechnung und Umsetzung des von der Bundesregierung festgelegten Ziels, staatliche Bürokratiekosten auf Grund von Informationspflichten zum Jahr 2011 um 25 Prozent zu reduzieren", erklärt der ZKA. Der ohne Frage schwierige und aufwändige Prozess des Bürokratieabbaus dürfe jetzt nicht ins Stocken geraten. Die deutsche Kreditwirtschaft habe ein besonderes Interesse an dem von der Bundesregierung verfolgten Abbauprogramm, so der ZKA weiter. Die Kreditwirtschaft sei einer der am höchsten regulierten Wirtschaftszweige. So habe ein vom ZKA bereits Ende 2006 vorgelegtes Gutachten ergeben, dass allein die die Kreditinstitute treffenden bürokratischen Belastungen jährliche Kosten in Höhe von 3,1 Milliarden Euro bzw. 4.700 Euro pro Mitarbeiter ausmachten. Der ZKA hebt ausdrücklich hervor, dass das Programm der Bundesregierung durchaus erkennbare Fortschritte aufweise. Dies zeige sich vor allem an der Entwicklung bei neuen Gesetzgebungsvorhaben. Die Auswirkungen auf Bürokratiekosten würden von den Bundesministerien inzwischen zwingend bei jedem neuen Regulierungsvorhaben systematisch geprüft, und die Vermeidung unnötiger Belastungen für die Wirtschaft sei ein wichtiges Kriterium in der Gesetzgebungsdiskussion geworden. Durch dieses vor etwa eineinhalb Jahren eingeführte Ex-ante-Verfahren konnten – wie auch der NKR in seinem Bericht bestätige – von der Bundesregierung Bürokratiekosten in einer Größenordnung von rund 1 Milliarden Euro eingespart werden. Aus Sicht des ZKA bestünden jedoch nach wie vor erkennbare Defizite bei der realistischen Einschätzung von Bürokratiekosten in Ministerien, wie dies die derzeitige Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zeige. Auch wäre es wünschenswert, wenn dieses Verfahren nicht nur zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens Anwendung finden würde, sondern die Auswirkungen von Gesetzgebungsmaßnahmen auf unnötige Bürokratie bis zum Abschluss des Verfahrens weiter verfolgt würden. Umso wichtiger sei es, dass die Messung der bestehenden und die Wirtschaft stark belastenden Bürokratiekosten nunmehr kurzfristig zum Abschluss komme. Der ZKA teilt die Auffassung des NKR, dass die Bundesregierung – in Abstimmung mit den Bundesressorts – bis zum Herbst des Jahres ein klares und verbindliches Abbaukonzept sowohl inhaltlich als auch zeitlich festlegen müsse. Nur so könne das von der Bundesregierung gesetzte Zwischenziel erreicht werden, schon bis zur Bundestagswahl 2009 die Hälfte des ins Auge gefassten 25-prozentigen Bürokratieabbaus zu erreichen. Hierzu müsse die Bundesregierung schnell und konsequent die notwendigen Entscheidungen treffen. Nach Einschätzung des ZKA komme es für den Erfolg des Regierungsprogramms maßgeblich darauf an, dass die Entlastungen – insbesondere auch im Bereich der Kreditwirtschaft – spürbar bei den Unternehmen ankommen. Zur Erreichung dieses Ziels bietet er – wie bereits in der Vergangenheit – weiterhin seine aktive Mitarbeit und Unterstützung an. Die bisher erzielten Fortschritte sollten der Bundesregierung ferner Ansporn sein, unnötige Bürokratie auch auf EU-Ebene zu verhindern.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 03.07.2008, 12:00:00

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