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02.05.2008

2008-05-02

Deutsche Kreditwirtschaft

ZKA: Bürokratieabbau konsequent vorantreiben

Gleichwohl liege vor allen Beteiligten noch ein steiniger Weg. Dieser lohne sich jedoch im Interesse der angestrebten Reduzierung von Bürokratiekosten um 25 Prozent bis zum Jahre 2011, bekräftigt der ZKA. Bis 2009 sollte bereits die Hälfte dieses Ziels erreicht werden. Die deutsche Kreditwirtschaft habe ein besonderes Interesse an den Maßnahmen der Bundesregierung, so der ZKA weiter. Die Kreditwirtschaft sei einer der am höchsten regulierten Wirtschaftszweige. So habe ein vom ZKA Ende 2006 vorgelegtes Gutachten ergeben, dass allein die die Kreditwirtschaft treffenden bürokratischen Belastungen jährliche Kosten in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro bzw. 4.700 Euro pro Mitarbeiter ausmachten. Der ZKA begrüße, dass inzwischen der überwiegende Teil der ermittelten Informationspflichten der Wirtschaft als Voraussetzung für konkrete Abbaumaßnahmen gemessen würde. Wichtig sei, dass die Bundesministerien bereits begonnen hätten, konkrete Entlastungsmaßnahmen im Benehmen mit der Wirtschaft – darunter auch den im ZKA vertretenen Kreditwirtschaftsverbänden – zu erarbeiten und diese zum Teil auch schon umzusetzen. Dieser sehr schwierige und aufwändige Prozess müsse konsequent vorangetrieben werden und dürfe nicht ins Stocken geraten. Die kreditwirtschaftlichen Verbände mahnen an, nicht nur bürokratische Lasten auf Grund bestehender Gesetze abzubauen, sondern bereits bei der Beratung neuer Gesetzesvorhaben unnötige Bürokratiekosten von vornherein zu vermeiden. Dabei habe die Einschaltung des Nationalen Normenkontrollrats bereits im Gesetzgebungsverfahren erste Wirkungen gezeigt. In diesem Zusammenhang sei nicht nur die grundsätzliche Ausrichtung staatlicher Maßnahmen, sondern auch ihre konkrete Ausgestaltung von entscheidender Bedeutung. Dies gelte unter anderem auch bei der Geldwäschebekämpfung. Insbesondere das Beispiel Abgeltungsteuer zeige, wie durch verschiedene politische und fiskalische Rücksichtnahmen wesentliche Vereinfachungspotentiale, wie sie vom ZKA vorgeschlagen wurden, noch ungenutzt geblieben sind. Hier sei mehr Courage notwendig, um im Interesse eines durchgreifenden Bürokratieabbaus spürbare Vereinfachungen zu erreichen. Das zur Zeit in Vorbereitung befindliche Jahressteuergesetz 2009 biete hierzu noch die Möglichkeit. Zur Stärkung des eingeschlagenen Weges sollte der Normenkontrollrat zudem Gesetzesinitiativen nicht nur der Bundesregierung, sondern künftig auch der Bundestagsfraktionen und des Bundesrats überprüfen. Darüber hinaus biete sich eine nochmalige Einbeziehung des Normenkontrollrats gegen Ende des Gesetzgebungsverfahrens an, da in zahlreichen Fällen noch erhebliche Änderungen an den Gesetzentwürfen im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens vorgenommen werden. Der ZKA empfiehlt folgende allgemeine Leitsätze für den Bürokratieabbau: 1. Vollständige Transparenz der Bürokratiekosten im Gesetzgebungsverfahren unter enger Einbindung der Betroffenen zur Verhinderung neuer bürokratischer Belastungen (Ex-Ante-Verfahren). 2. Schlanke und verständliche Gesetzestexte, Mut zu Pauschalierungen statt vermeintlicher Einzelfallgerechtigkeit. 3. Deutliche Anhebung von Freibeträgen und Freigrenzen. 4. Kritische Überprüfung der Notwendigkeit von Publikationspflichten. 5. Bekenntnis der Verantwortlichkeit des Staates zur Kostenerstattung bei Delegierung staatlicher Aufgaben auf Dritte. Dies gilt insbesondere auch für eine Kostenerstattung im Rahmen des so genannten Kontenabrufverfahrens. Der ZKA plädiert für nachhaltige bürokratische Entlastungen für die Kreditwirtschaft und bietet zur Erreichung dieses Ziels – wie bereits in der Vergangenheit – weiterhin seine aktive Mitarbeit und Unterstützung an.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 02.05.2008, 12:00:00

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