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19.02.2009

2009-02-19

Deutsche Kreditwirtschaft

ZKA: Bei nationaler Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie EU-weite Fristvorgaben beibehalten

Für die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammenarbeitenden Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft ist es jedoch unabdingbar, dass die europäischen Regelungen "1:1" umgesetzt werden, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Der Entwurf der Bundesregierung sieht hingegen vor, die Verbraucherkreditrichtlinie bereits zum 1. November 2009 in nationales Recht umzusetzen, obwohl die EU-Richtlinie hierfür eine Frist bis zum 12. Mai 2010 vorsieht. Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben verursacht in den Kreditinstituten erheblichen Aufwand. Erforderlich ist neben der Einführung umfangreicher neuer Informationsblätter und -broschüren die Anpassung sämtlicher Kreditverträge im Privatkundenbereich sowie zahlreicher EDV-Komponenten. Darüber hinaus müssen interne Prozesse umgestellt und die Mitarbeiter im Hinblick auf die künftigen Anforderungen geschult werden. Obwohl die deutsche Kreditwirtschaft bereits seit Monaten intensiv an der Umsetzung arbeitet, ist absehbar, dass ein Abschluss der notwendigen Arbeiten bis zum Herbst nicht möglich sein wird. Der ZKA fordert daher, den in der EU-Richtlinie festgesetzten Termin unbedingt beizubehalten. Der Gesetzgeber plant ferner, die Vorfälligkeitsentschädigung bei nicht grundpfandrechtlich gesicherten Krediten auf ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages zu beschränken. Eine solche Regelung wäre nicht sachgerecht. Es muss den Kreditinstituten auch zukünftig erlaubt sein, einem Darlehensnehmer den durch eine vorzeitige Rückzahlung entstehenden Schaden in Rechnung zu stellen .


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 19.02.2009, 12:00:00

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ZKA: Bei nationaler Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie EU-weite Fristvorgaben beibehalten

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