- Die Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt das Bestreben des Gesetzgebers, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Honoraranlageberatung zu definieren. Inwieweit sich die Honoraranlageberatung am Markt durchsetzt, sollte allein dem Wettbewerb überlassen werden.
Keinesfalls darf die Einführung der Honorarberatung dazu führen, dass bestimmte Kunden von der Anlageberatung ausgeschlossen werden. Zur Sicherstellung eines einheitlich hohen Aufsichtsstandards spricht sich die Deutsche Kreditwirtschaft dafür aus, auch die gewerblichen Honorar-Finanzanlagenberater der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu unterstellen. Andernfalls drohen ungleiche Wettbewerbsbedingungen und Lücken im Anlegerschutz.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)