Aus Sicht der DK ist vor allem das Ziel der EU-Kommission, den Mitgliedsstaaten eine Kennzeichnungspflicht für all diejenigen Fälle vorzuschreiben, in denen der nationale Gesetzgeber auf die europäischen Regelungen weitere Vorschriften „aufsattelt″ (das sog. gold-plating), sehr zu begrüßen. Eine solche europaeinheitliche Kennzeichnung würde deutlich machen, welche Mitgliedsstaaten europäische Vorgaben in besonderem Maße dazu nutzen, weitergehende bürokratische Belastungen zu implementieren.
Insbesondere die Umsetzung des Vorschlags der Kommission, EU-Institutionen auch bei der Einbringung von Änderungswünschen im Rechtsetzungsprozess zu verpflichten, die Folgen neuer Rechtsvorschriften für die Wirtschaft ex ante in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen, dürfte deutlich zur Vermeidung unnötiger Bürokratie beitragen. Ebenso überzeugt der Ansatz, europäische Vorhaben künftig nach einem bestimmten Zeitraum auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Und nicht zuletzt ist die von der Europäischen Kommission vorgesehene Umwandlung des Ausschusses für Folgenabschätzung in einen Ausschuss für Regulierungskontrolle, dem auch drei externe Mitglieder angehören, ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem unabhängigen europäischen Normenkontrollrat. Dies hatte die DK in der Vergangenheit stets gefordert.
Die heute von der EU-Kommission vorgeschlagene Vereinbarung kann aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft helfen, die überproportional hohe bürokratische Belastung vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland einzudämmen. Dies gilt vor allem auch für kleinere und mittlere Kreditinstitute, die unter den Lasten der überbordenden Bankenregulierung besonders leiden. Die vorgeschlagene Vereinbarung könnte so einen wichtigen Beitrag für die Attraktivität des mittelständisch geprägten Wirtschaftsstandorts Deutschland leisten.