Dabei kommt der Verbraucherbildung eine wichtige Rolle zu. Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft betonen allerdings, dass auf konkrete Waren- und Dienstleistungsangebote bezogene Informationspflichten der Wirtschaft allein nicht ausreichen werden, um dieses Leitbild in der Praxis umzusetzen. Auch bei einigen im Bericht der Bundesregierung angesprochenen Verbraucherschutzthemen müsse dem Leitbild noch stärker zur Geltung verholfen werden. So erfordere etwa die Umsetzung der jüngst verabschiedeten EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht Augenmaß. Die Richtlinie selbst dokumentiere, dass gut gemeinter Verbraucherschutz in der Praxis nicht zwangsläufig auch tatsächlich dem Wohl des Verbrauchers diene. Beispielsweise würden die für die Verbraucher wesentlichen Informationen über Dispositionskredite in Deutschland heute bereits effizient und unbürokratisch bereit gestellt. Nach Ansicht des ZKA werden die neuen EU-Vorgaben zum Dispositionskredit, insbesondere die Informationspflichten, höhere Kosten verursachen, ohne dem Verbraucher im Vergleich zum geltenden Recht einen zusätzlichen Nutzen zu bieten. Die Kreditwirtschaft hat konstruktiv Vorschläge unterbreitet, wie die Transparenz von Kredit-Scoring-Verfahren erhöht werden könnte. Vor diesem Hintergrund teilt der ZKA die in dem Bericht geäußerte Kritik nicht. Kredit-Scoring sei vielmehr eine Methode, die Kreditentscheidungen auf einer objektiven Grundlage unterstützt – so der ZKA. Es ermögliche geringere Bearbeitungskosten, die in Form von günstigeren Kreditzinsen an die Kunden weitergegeben werden können, und schütze den Kunden besser vor Überschuldung. Die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft bieten ebenso wie die Kreditinstitute umfassendes Informationsmaterial zum Kredit-Scoring an. Ferner tritt die Kreditwirtschaft für ein sachgerechtes Konzept zur Information der Kunden über Scoring-Ergebnisse ein. So solle die Ablehnung eines Kreditwunsches im Rahmen eines "Ansprechpartnermodells" bei Bedarf des Kunden von einer kompetenten Stelle des Kreditinstituts erläutert werden. Dies sei weitaus zielgenauer und sachgerechter als die von Verbraucherschützern geforderte schematische Mitteilung von Scoring-Merkmalen. In dem Bericht äußert sich die Bundesregierung ferner zu Kreditverkäufen. Der ZKA weist nochmals darauf hin, dass sich die Rechtsposition eines Kreditnehmers auch im Falle eines Kreditverkaufs nicht ändere. Darstellungen, denen zufolge vertragstreue Kreditnehmer von Immobiliendarlehen im Anschluss an einen Kreditverkauf ihre Immobilie im Wege der Zwangsvollstreckung an den Übernehmer des Kredits verloren hätten, haben sich alle als unzutreffend erwiesen. Die Kreditwirtschaft unterstützt sachgerechte Vorschläge insbesondere zur Verbesserung der Transparenz für die Kreditnehmer im Rahmen der gegenwärtig im Deutschen Bundestag erörterten Gesetzesänderungen. Diese dürften die Übertragung von Kreditrisiken als wichtiges Instrument der modernen Risikosteuerung – auch im Interesse der Kunden an günstigen Finanzierungen – jedoch nicht in Frage stellen. Hinsichtlich des Girokontos für jedermann hat sich die 1995 veröffentlichte Empfehlung nach Überzeugung des Zentralen Kreditausschusses bewährt. Die vorliegenden Daten belegten, dass die Kreditinstitute die Empfehlung umsetzen. Dies sei auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in ihrem im Mai 2007 veröffentlichten Jahresbericht bestätigt worden. Ein Bedarf an zusätzlicher Regulierung sieht die Kreditwirtschaft daher nicht. Des Weiteren erstreckt sich der Bericht der Bundesregierung auf Überlegungen der Europäischen Kommission zur Stärkung kollektiver Rechtsschutzinstrumente. Der ZKA begrüßt, dass sich die Bundesregierung gegen eine Übernahme von Sammelklagen nach amerikanischem Modell ausspricht. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Leitbilds des mündigen Verbrauchers sollte daran festgehalten werden, dass Vertragsparteien im Streitfall ihre Interessen grundsätzlich selbst vertreten.