- Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft messen der Qualität der Anlageberatung eine hohe Bedeutung zu, da sie entscheidend für eine langfristige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit den Kunden ist. Umfassende gesetzliche Rahmenbedingungen seien von den Kreditinstituten bereits zu beachten und würden laufend angepasst, wie etwa zum 1. Januar 2010 durch die Einführung des verpflichtenden Beratungsprotokolls.
Weitere deutsche und europäische Anpassungen der Beratungsvorschriften seien auf dem Weg, beispielsweise die Einführung einer verbindlichen Produktkurzinformation für die Kundenaufklärung im Beratungsgespräch. Ein neuer deutscher Vorstoß sollte deshalb aus Sicht der Kreditwirtschaft die laufenden europäischen Initiativen beachten. Über die Schaffung eines Qualifikationsprofils für Honorarberater könne gesprochen werden, eine staatlich subventionierte Honorarberatung lehne die Kreditwirtschaft dagegen ab. Schon derzeit werde der Kunde im Rahmen einer Anlageberatung umfassend über Chancen und Risiken eines Wertpapiers und alle erforderlichen Produktmerkmale mündlich und schriftlich aufgeklärt. Dazu seien erst in den letzten beiden Jahren umfassende europäische Vorgaben für die Anlageberatung mit hohem Aufwand in den Banken und Sparkassen umgesetzt worden. Die Kreditwirtschaft wehrt sich gegen pauschale Aussagen, wonach Kreditinstitute generell und insgesamt falsch beraten. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sei prüfungs- und aufsichtsrelevant. Transparenz auch im Hinblick auf Kosten und Provisionen werde großgeschrieben. Zudem geht in der Kreditwirtschaft der Trend schon seit mehreren Jahren in Richtung ganzheitlicher Beratung.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)