- Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) bekräftigt die Bedeutung des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), um Kostenbelastungen der Wirtschaft zu reduzieren und Folgenabschätzungen zu verbessern. Mit Blick auf den heute veröffentlichten Jahresbericht 2018 des NKR mit dem Titel "Deutschland: weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung, bessere Gesetze. Einfach machen!" unterstützt die DK insbesondere die Forderung nach konsequenter Weiterentwicklung der "One in, one out"-Regel, nach der in gleichem Maße Belastungen abgebaut werden, wie durch Regelungsvorhaben zusätzliche Belastungen entstehen.
Auch angesichts der vom NKR angesprochenen erheblichen Kosten aus der EU-Finanzmarktregulierung sollte diese "Bürokratiebremse" in Deutschland nicht nur bei nationalen Gesetzen gelten, sondern auch angewandt werden, wenn EU-Vorgaben umgesetzt werden.
Die Forderung des Gremiums, alle von den Regelungsvorschlägen unmittelbar Betroffenen beim EU-Ex-Ante-Verfahren einzubeziehen, wird von der DK ebenso begrüßt. Bislang ist dieses sinnvolle Instrument zur Beurteilung der Kosten von Vorschlägen der EU-Kommission auf eine interne Befassung der Bundesregierung beschränkt. Hier sollte insbesondere auch die Wirtschaft gehört werden.
Zudem teilt die DK die Aufforderung des NKR, das im Koalitionsvertrag angekündigte Dritte Bürokratieentlastungsgesetz nun konkret anzugehen. Hierbei unterstützt die Deutsche Kreditwirtschaft die NKR-Forderung, mit Eckpunktepapieren möglichst schnell voranzukommen.
Die vom NKR geforderte neue Rechtsetzungskultur "Erst der Inhalt, dann die Paragrafen" findet die volle Zustimmung der DK. Zu Beginn neuer Gesetzgebungsvorhaben sollte eine breit angelegte öffentliche Diskussion über Ziele, Umsetzungswege, Wirkungszusammenhänge und Folgekosten der Standard werden.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)