- Aus Sicht der im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft hat sich die 1995 veröffentlichte ZKA-Empfehlung „Girokonto für jedermann“ nachweislich bewährt. Die vorliegenden aktuellen Zahlen belegten, dass die Kreditinstitute die Empfehlung umsetzen.
So stieg die Anzahl der von den Kreditinstituten geführten "Girokonten für jedermann" von 1,1 Millionen Ende 1999 auf rund 2 Millionen bis Ende 2006. Die Anzahl der Beschwerden bei den Schlichtungsstellen der Kreditwirtschaft hierzu sei unverändert gering. Zusätzlichen Regulierungsbedarf sieht die Kreditwirtschaft daher nicht. Zudem gehe laut ZKA auch aus den Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit über deren Transferzahlungen sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über eingehende Beschwerden hervor, dass Personen, die ein Girokonto wünschen, grundsätzlich ein solches Konto erhalten und zum Zwecke des bargeldlosen Zahlungsverkehrs nutzen würden. Vor diesem Hintergrund sieht der ZKA weiterhin keinerlei gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Insbesondere gebe es keine repräsentativen, methodisch einwandfrei und flächendeckend erhobenen Daten, die einen über das bestehende "Girokonto für jedermann" hinausgehenden Bedarf bzw. die Gründe für vereinzelte Kontolosigkeit belegen. Vorschläge des ZKA, eine solche Studie durchzuführen, habe die Bundesregierung bislang nicht aufgegriffen. Ferner sollte das Ergebnis der im Juli 2007 von der EU-Kommission veröffentlichten Eurobarometer-Befragung zum Zugang zu Finanzdienstleistungen berücksichtigt werden. Dieser europäische Vergleich zeige, dass Selbstregulierungen – wie die ZKA-Empfehlung "Girokonto für jedermann" – in gleicher Weise den Zugang zu einem Girokonto sicherstellen würden wie die in einzelnen anderen EU-Mitgliedstaaten hierfür vorgesehenen gesetzlichen Regelungen.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)