- Bereits heute ist es in Deutschland gängige Praxis, dass Kreditinstitute Neukunden beim Girokontowechsel mit einem so genannten Kontoeinzugs- beziehungsweise Kontoübertragungsauftrag unterstützen. Damit veranlasst das kontoeröffnende Kreditinstitut im Auftrag seines Kunden, das bisherige Girokonto zu schließen und das Guthaben auf das neue Girokonto zu übertragen.
Nach der Empfehlung kann dieser Service künftig vom bisherigen Institut um eine Liste der bestehenden Daueraufträge erweitert werden, sofern dies vom Kunden gewünscht ist. Diese Informationen sollen innerhalb von sieben Bankarbeitstagen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sieht die Empfehlung vor, dass das neue Institut nach Erhalt der entsprechenden Informationen innerhalb von weiteren sieben Bankarbeitstagen die vom Kunden gewünschten Daueraufträge neu einrichtet. Ferner soll das kontoeröffnende Kreditinstitut Kunden dabei unterstützen, Dritte über die neue Kontoverbindung zu informieren. Dies gilt insbesondere für regelmäßige Gutschriften, beispielsweise die Mitteilung des neuen Gehaltskontos an den Arbeitgeber. Bei Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren soll das neue Kreditinstitut Kunden zum Beispiel Musterschreiben zur Verfügung stellen, mit denen sie ihre jeweiligen Vertragspartner (Energieversorger usw.) über die neue Kontoverbindung informieren können. Auch beim Kontowechsel gilt: Treten Meinungsverschiedenheiten mit dem alten oder dem neuen kontoführenden Kreditinstitut auf, können Verbraucher die Angelegenheit durch die zuständige Kundenbeschwerdestelle - kostenfrei - überprüfen lassen. Die "Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokontowechsel bei Verbrauchern" kann auf der Internetseite www.zka.de abgerufen werden.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)