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13.03.2013

2013-03-13

Deutsche Kreditwirtschaft

Gesetz zur Einführung eines Kapitalanlagegesetzbuches darf offenen Immobilienfonds nicht weiter belasten

Äußerst kritisch sieht die Deutsche Kreditwirtschaft jedoch die vorgesehenen Neuregelungen im Bereich der offenen Immobilienfonds. Insbesondere die geplanten Vorschriften zur Anteilsausgabe und zu dem Wegfall der Freibetragsgrenze sind für Anleger nachteilig. Bereits zum 1. Januar 2013 traten umfassende Neuregelungen zur Sicherung der Liquidität offener Immobilienfonds in Kraft, die nun erneut geändert werden sollen. Dies führt zu einer Verunsicherung des Anlegers und damit möglicherweise zu einem massiven Rückzug aus dem Produkt. Die Folge wäre die Abschaffung eines bewährten Instrumentes der privaten Altersvorsorge. Die Deutsche Kreditwirtschaft setzt sich daher insbesondere für die Integration der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Regelungen in das neue Kapitalanlagegesetzbuch ein.

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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 13.03.2013, 06:58:02

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