- Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die geplante Regelung der Bundesregierung für den gesamten Fondsbereich durch die Schaffung eines einheitlichen Kapitalanlagegesetzbuches und die damit beabsichtigte Stärkung des Anlegerschutzes. Mit dem Kapitalanlagegesetzbuch soll die europäische Richtlinie für alternative Investmentfonds-Manager umgesetzt werden.
Äußerst kritisch sieht die Deutsche Kreditwirtschaft jedoch die vorgesehenen Neuregelungen im Bereich der offenen Immobilienfonds. Insbesondere die geplanten Vorschriften zur Anteilsausgabe und zu dem Wegfall der Freibetragsgrenze sind für Anleger nachteilig. Bereits zum 1. Januar 2013 traten umfassende Neuregelungen zur Sicherung der Liquidität offener Immobilienfonds in Kraft, die nun erneut geändert werden sollen. Dies führt zu einer Verunsicherung des Anlegers und damit möglicherweise zu einem massiven Rückzug aus dem Produkt. Die Folge wäre die Abschaffung eines bewährten Instrumentes der privaten Altersvorsorge. Die Deutsche Kreditwirtschaft setzt sich daher insbesondere für die Integration der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Regelungen in das neue Kapitalanlagegesetzbuch ein.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)