- Am 1. Februar 2014 werden die bewährten deutschen Überweisungs- und Lastschriftverfahren zugunsten der europaweit einheitlichen Zahlverfahren gemäß SEPA (Single Euro Payments Area) aufgrund gesetzlicher Vorgaben abgelöst. Für Firmenkunden, Kommunen und Vereine verbleiben somit nur noch drei Wochen, um alle Vorbereitungs- und Umstellungsarbeiten zur Nutzung der SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften abzuschließen.
Bis zum 31. Januar 2014 dürfen Banken und Sparkassen noch Zahlungen im bisherigen nationalen Format entgegennehmen, danach ist die gesetzliche Frist abgelaufen. Dann dürfen Banken und Sparkassen für Überweisungen und Lastschriften nur noch Zahlungsaufträge im einheitlichen SEPA-Format annehmen. Das bedeutet unter anderem, dass die internationale Bankkontonummer IBAN bei Zahlungsaufträgen innerhalb Deutschlands verwendet werden muss.
Die IBAN setzt sich aus der bekannten Bankleitzahl und Kontonummer, dem Länderkennzeichen (DE für Deutschland) und einer zweistelligen Prüfzahl zusammen. Bankkunden können ihre IBAN zum Beispiel ihrer Bankkarte oder ihrem Kontoauszug entnehmen.
Für Verbraucher hat der deutsche Gesetzgeber eine Erleichterung geschaffen. Privatkunden könnten noch bis Anfang des Jahres 2016 Überweisungen mit ihrer Kontonummer und Bankleitzahl beauftragen. Viele Banken und Sparkassen bieten ihren Kunden einen solchen Service und rechnen Kontonummer und Bankleitzahl in die IBAN um.
Banken und Sparkassen stehen ihren Kunden als kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um SEPA zur Verfügung und geben seit mehreren Jahren Informationen zu SEPA für Privat- und Firmenkunden aus. Darüber hinaus gibt zum Beispiel auch die Internetseite www.sepadeutschland.de der Deutschen Bundesbank Auskunft.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)