- Europa verfolgt eine ambitionierte Sustainable Finance-Strategie. Dies hat die Europäische Kommission noch einmal im „European Green Deal“ deutlich unterstrichen. Dreh- und Angelpunkt für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie ist ein gemeinsames Grundverständnis, was unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist.
Die erzielte politische Einigung von Kommission, Rat und Parlament zur Taxonomieverordnung ist hier ein wichtiger Meilenstein. Damit wird das Fundament gelegt für ein EU-weit einheitliches Klassifikationssystem, um Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig bewerten zu können.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass jetzt auch Übergangs– und Schlüsseltechnologien als nachhaltig qualifiziert werden können, wenn sie bei anderen Wirtschaftsaktivitäten dazu beitragen, die Taxonomieziele zu erreichen.
Allerdings zeigt sich bereits, dass die Taxonomie in weiten Teilen noch Stückwerk ist und bereits jetzt viele bürokratische Hürden aufbaut. Kritisch sehen wir den neu im Trilog vereinbarten Ansatz, zukünftig alle nach der CSR-Richtlinie berichtspflichtigen Unternehmen zu einer taxonomiebasierten Berichterstattung zu verpflichten. Für die Anwender zentrale Umsetzungsfragen wurden auf die technische Umsetzungsebene (Level 2) verlagert.
Nach der politischen Einigung gehen die Detailarbeiten jetzt erst richtig los. Für die einzelnen Wirtschaftsaktivitäten gilt es, genaue Kriterien und Messwerte zu definieren. Insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen sollte die Klassifikation klar, schlank und einfach in der Praxis anwendbar sein. Eine wichtige Rolle spielt dabei die von der Europäischen Kommission eingesetzte Technische Expertengruppe. In ihren noch ausstehenden finalen Empfehlungen muss sie das richtige Augenmaß wahren und auf die praktische Umsetzbarkeit in der Realwirtschaft achten.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)