- Die Fix-Kupon-Anleihe wird zur Festzinsanleihe, aus dem Agio wird ein Ausgabeaufschlag und der Indexdisclaimer soll möglichst gar nicht mehr genannt werden. Das sieht das Glossar vor, das kreditwirtschaftliche Verbände zusammen mit Anleger- und Verbraucherschutzorganisationen sowie dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erarbeitet und heute veröffentlicht haben.
Den kreditwirtschaftlichen Verbänden ist es wichtig, dass die Kunden die Produktinformationsblätter gut verstehen. Das Glossar soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Denn jetzt können all diejenigen, die Produktinformationsblätter schreiben, auf einfache, verständliche und einheitliche Formulierungen zurückgreifen.
Im Auftrag der kreditwirtschaftlichen Verbände hat ein auf verständliche Kommunikation spezialisiertes Fachinstitut 340 Produktinformationsblätter der verschiedenen Produktgattungen - darunter Aktien, Anleihen, Zertifikate, Pfandbriefe - untersucht und zunächst potenziell schwierige Begriffe identifiziert. In einer Arbeitsgruppe der Deutschen Kreditwirtschaft mit Beteiligung des Deutschen Derivate Verbandes (DDV), des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sowie dem BMELV wurden dann in mehreren Arbeitsschritten wichtige Begriffe herausgefiltert, die vereinfacht, vereinheitlicht oder zukünftig nicht mehr verwendet werden sollen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben die Arbeit der Gruppe aktiv begleitet.
Zur Überprüfung der Verständlichkeit der vorgeschlagenen Erläuterungen hat das Institut qualitative Tests mit Probanden durchgeführt. Im Ergebnis wurden 66 standardisierte Begriffserläuterungen entwickelt, 61 künftig von den Emittenten zu erklärende Begriffe festgelegt und 131 Begriffe herausgefiltert, die in der Regel vom Emittenten nicht mehr zu verwenden sind.
Produktinformationsblätter für Wertpapiere gibt es seit dem Jahr 2010, zunächst im Rahmen einer Selbstverpflichtung durch die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und seit Mitte 2011 auch auf gesetzlicher Basis.
Die deutschen Banken und Sparkassen haben kontinuierlich an der Vereinheitlichung und Verbesserung der Produktinformationsblätter gearbeitet. Sie geben in Kurzform die wesentlichen Informationen zu einem Wertpapier wieder, das einem Kunden im Rahmen der Anlageberatung zum Kauf empfohlen wird. Das Glossar wurde auf Initiative des BMELV erarbeitet, um die Verständlichkeit von Produktinformations-blättern weiter zu verbessern. Die kreditwirtschaftlichen Verbände werden ihren Mitgliedern empfehlen, die Vorgaben des Glossars für die sprachliche Verständlichkeit von Produktinformationsblättern bis zum 1. Dezember 2013 umzusetzen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Broschüre. Das Glossar ist unter www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de abrufbar. Die kreditwirtschaftlichen Verbände nehmen Anregungen zu diesem Glossar unter pib@die-deutsche-kreditwirtschaft.de entgegen.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)