- Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) nimmt zu dem heutigen Beschluss des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlamentes (ECON) zum sogenannten „Bankenpaket“ (CRR II / CRD V) wie folgt Stellung: Die DK begrüßt die durch den ECON vorgeschlagene neue Definitionsschwelle für "kleine, wenig komplexe“ Institute in Höhe von 5 Milliarden Euro, die deutlich über den Vorschlag der EU-Kommission von 1,5 Milliarden Euro hinausgeht. Bereits der EU-Rat (ECOFIN) hatte dieselbe Schwelle von 5 Milliarden Euro beschlossen. Abweichend vom ECOFIN soll es den zuständigen Behörden nach den Vorstellungen des ECON erlaubt werden, die Grenze herabzusetzen. Diese Flexibilität ist sinnvoll, um dem heterogenen europäischen Bankenmarkt Rechnung zu tragen. Allerdings sollte das Wahlrecht grundsätzlich vom jeweiligen Mitgliedstaat ausgeübt werden.
Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, die Möglichkeit, gruppenangehörige Institute von den institutsindividuellen Kapitalanforderungen auszunehmen und stattdessen die Anforderungen lediglich auf konsolidierter Ebene zu erfüllen, auch grenzüberschreitend zu gewähren (sog. Waiver). Der ECOFIN konnte sich dieser Sichtweise nicht anschließen. Zwar sieht der ECON einen grenzüberschreitenden Kapitalwaiver vor, dieser bleibt auf Grund hoher Auflagen jedoch deutlich hinter dem Kommissionsvorschlag zurück. Damit liegen die Hoffnungen zum Abbau von Hindernissen im freien Verkehr von Kapital im EU-Binnenmarkt auf dem Mandat für die Europäische Bankenaufsicht (EBA) zur Überprüfung der für Waiver angemessenen Beschränkungen.
Bei den neuen Regelungen für Marktrisiken (Fundamental Review of the Trading Book – FRTB) ist es aus Sicht der DK weiterhin dringend erforderlich, dass diese weitreichenden Regelungsänderungen zunächst auf Basler Ebene zu Ende diskutiert werden, bevor sie in EU-Recht überführt werden. Zu begrüßen ist jedoch, dass der ECON keine vorgezogenen Meldepflichten für Marktrisiken einfordert und damit von der Position des ECOFIN abweicht.
Darüber hinaus begrüßt die DK den Vorschlag, durch die EBA prüfen zu lassen, ob der derzeitige Abzug vom Kernkapital von Investitionen in Software noch angemessen ist. Auch ist die Entscheidung des Parlaments bezüglich der Net Stable Funding Ratio (NSFR) hervorzuheben, die Ungleichbehandlung von Repo- und Reverse-Repo-Geschäften beseitigen zu wollen. Zudem begrüßt die DK die Initiative des ECON, sich dem Thema der ausschüttungsfähigen Posten (ADI) gewidmet zu haben.
Im Bereich der Abwicklung wird für kleine und mittlere Institute, die im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens abgewickelt würden, nur in Teilen dem Proportionalitätsaspekten Rechnung getragen. Insbesondere im Hinblick auf einschlägige Melde- und Veröffentlichungspflichten fallen die Vorschläge hinter die Ratsausrichtung zurück. Bezüglich der Methodik und der sonstigen Systematik ist positiv hervorzuheben, dass der ECON den Vorschlägen der EU-Kommission folgt. Dadurch werden ein Nebeneinander verschiedener Berechnungsmethoden oder über die international abgestimmten TLAC-Vorgaben hinausgehenden Anforderungen vermieden.
Die DK begrüßt den konstruktiven Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens. In den sich anschließenden Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Parlament und Rat (Trilog) muss die fachliche Diskussion jedoch noch weiter vertieft werden, um für die Industrie sachgerechte Regelungen zu erarbeiten.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)