Mit Blick auf die nationale Umsetzung richtet Herkenhoff einen klaren Appell an den Gesetzgeber: „Deutschland sollte die auf EU-Ebene vereinbarten Erleichterungen sofort vollständig übernehmen. Nur so wird unnötige Bürokratie vermieden und für ein praktikables Regelwerk gesorgt." Die DK begrüßt die Befreiung kapitalmarktorientierter Tochterunternehmen von der Berichtspflicht in der CSRD. "Unternehmen legen ihre Nachhaltigkeitsstrategie auf Konzernebene fest. Deshalb reicht ein Bericht der Konzernmutter völlig aus“, so Herkenhoff.
Gleichzeitig betonen die deutschen Banken und Sparkassen die Notwendigkeit verlässlicher Daten. Auch wenn künftig weniger Unternehmen zu Nachhaltigkeit berichten müssen, blieben aussagekräftige ESG-Daten weiterhin unverzichtbar: für das Risikomanagement der Institute, aber auch, um strategische Nachhaltigkeitsziele steuern zu können. Vor diesem Hintergrund gewinne der VSME (der freiwillige Nachhaltigkeitsstandard für kleine und mittlere Unternehmen) deutlich an Bedeutung. Als standardisierter, marktweit nutzbarer Datenlieferant könne er nach Ansicht der DK zu einem zentralen Referenzrahmen für vergleichbare, verlässliche ESG-Daten werden.
Kritisch bewertet die DK, dass die EU die Pflicht zur Erstellung von Transitionsplänen in der CSDDD streicht. "Transitionspläne sind ein wichtiges Instrument auf dem Weg zur Klimaneutralität", sagt Herkenhoff für die deutschen Banken und Sparkassen. Sie ermöglichten es Kreditinstituten, die Anstrengungen und Maßnahmen eines Unternehmens auf dem Weg zu nachhaltigen Geschäftspraktiken zuverlässig zu bewerten.