- Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) unterstützt alle Maßnahmen, die für ein faires Steuersystem eintreten und der Geldwäsche den Kampf ansagen. Der nun vorliegende Referentenentwurf eines Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes sieht dafür vor allem deutlich erweiterte Meldepflichten für Steuerzahler und Banken vor. Es ist zweifelhaft, ob das angedachte Ziel damit erreicht wird. Schon heute wären die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Teil umsetzbar, wie zum Beispiel das Sammelauskunftsersuchen. Überschießend erscheint auch das Vorhaben, Finanzinstitute für Steuerausfälle ihrer Kunden haften zu lassen, sofern sie einer neuen Pflicht zur Mitteilung von deren Geschäftsbeziehungen in Drittstaaten nicht nachgekommen sind.
Kritisch ist zudem, dass mit dem Entwurf quasi alle Wirtschaftsunternehmen die sich außerhalb der EU und der EFTA befinden, unter Generalverdacht gestellt werden und Beteiligungen an diesen Unternehmen anzeigepflichtig wären. Hier steht der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum erzielten Nutzen. Die DK plädiert daher zunächst für eine konsequente Umsetzung des geltenden Instrumentariums, bevor neue Datenberge und damit neue bürokratische Belastungen für Steuerzahler und Banken geschaffen werden. Das Bankgeheimnis steht schon heute den Ermittlungen zu Steuerhinterziehung und Geldwäsche nicht im Wege. Die vorgesehene Aufhebung ist daher nicht zielführend.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)