- Der Regierungsbericht zum Bürokratieabbau ermittelt eine Senkung der Bürokratiekosten innerhalb der sechs Jahre von 2006 bis 2012 in Höhe von insgesamt 25 Prozent und weist beim laufenden Erfüllungsaufwand der Wirtschaft eine Senkung um 100 Millionen Euro aus. Der hierbei als Bürokratieabbaumaßnahme einkalkulierte Entwurf der "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" erfüllt aber nicht die Erwartungen der Bundesregierung, sondern wird sogar zusätzlichen Aufwand bei den Unternehmen erzeugen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft teilt die Einschätzung des Normenkontrollrates, dass aufgrund zahlreicher im Entwurf der GoBD vorgesehener Verschärfungen sowie unklarer und weitreichender Begrifflichkeiten nur eine grundlegende Überarbeitung in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden und Unternehmen zu einer signifikanten Bürokratieentlastung beitragen kann. Insbesondere wird sonst das Ziel verfehlt, den Unternehmen endlich eine rechtssichere und moderne Form der Archivierung elektronischer Rechnungen und Kontoauszüge zu ermöglichen.
Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen auf acht bzw. sieben Jahre, die vom Deutschen Bundestag bereits am 25. April 2013 verabschiedet wurde, ist ein erster wichtiger Schritt zur Entlastung der Unternehmen im Bereich der Aufbewahrung von Unterlagen. Daher appelliert die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) dringend an den am 5. Juni tagenden Vermittlungsausschuss, diese ebenfalls schon seit Jahren geforderte Maßnahme umzusetzen.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)