- Bei den derzeit laufenden Trilogverhandlungen hinsichtlich der Überarbeitung der Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD II) sind aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) noch wichtige Kritikpunkte offen. Diese betreffen in erster Linie den Schutz der persönlichen Zugangsdaten des Kunden beim Onlinebanking, den Online-Kontozugang für Drittdienste, den Schutz der Kundendaten und eine faire Haftungs- und Kostenverteilung.
Deutschland hat einen der sichersten und leistungsfähigsten Zahlungsverkehrsmärkte weltweit. Daher darf der von der EU-Kommission beförderte Wettbewerb durch die Öffnung der Kunde-Bank-Schnittstelle zugunsten von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten nicht zu einer Qualitätsverschlechterung und Risikoerhöhung im Zahlungsverkehr führen.
Beim Umgang mit ihren Bankdaten sind Kunden in Deutschland zu Recht sensibel. Dem muss die EU Rechnung tragen. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft muss in den weiteren Trilogverhandlungen ein Höchstmaß an Sicherheit im Onlinebanking gewährleistet bleiben, wenn Drittdiensten die Möglichkeit eingeräumt werden soll, auf die Konten der Kunden online zuzugreifen. Zudem muss eine ausgewogene und verlässliche Haftungs- und Kostenregelung zwischen allen beteiligten Parteien im Sinne eines fairen Wettbewerbs geschaffen werden. Insbesondere sollte der europäische Gesetzgeber einheitliche Regeln zum Datenschutz für alle Marktteilnehmer durchsetzen.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)