- Den Kompromiss von EU-Kommission, Rat und EU-Parlament im Rahmen der sogenannten Triologverhandlungen zur Neufassung der Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive, kurz PSD II) kommentiert die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) wie folgt:
Mit der PSD II soll es dem Kompromiss zufolge lizenzierten Drittdiensten (u.a. Zahlungsauslöse- und Konto¬informations-diensten) gestattet werden, die höchstpersönlichen Zugangs-schlüssel, die dem Kunden von seinem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt werden (z.B. Online-Banking-PIN/-TAN), zu nutzen, um auf die Kunde-Bank-Schnittstelle im Online-Banking zuzugreifen. Der Drittdienst soll dabei auch Einblick in die Daten des Kundenkontos erhalten können. Intention der Kommission ist die Marktöffnung für Dienstleistungen von Nicht-Banken. Jedoch wurde mit dem jetzt ausgehandelten Kompromiss nur teilweise den Sicherheits- und Datenschutzbedenken Rechnung getragen, die sowohl von der Deutschen Kreditwirtschaft als auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der Bundesbeauftragten für Datenschutz und der Europäischen Zentralbank im Sicherheitsinteresse für den Internetzahlungsverkehr erhoben worden sind.
Völlig unklar sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt die technische Ausgestaltung der Schnittstelle zwischen den Drittdiensten und den kontoführenden Zahlungsdienstleistern, die technische Abgrenzung der Dienste untereinander sowie die darauffolgende technische Umsetzung EU-weit binnen zwei Jahren.
Die Deutsche Kreditwirtschaft hält es daher für umso wichtiger, dass die Europäische Bankenaufsicht (European Banking Authority, kurz EBA) durch die Etablierung einheitlicher Sicherheits- und Zugangsstandards einem grundsätzlichen Vertrauensverlust seitens der Verbraucher und systemischen Sicherheitsrisiken für Kreditinstitute entgegenwirkt.
Im Übrigen begrüßt die Deutsche Kreditwirtschaft, dass das unbedingte Rückerstattungsrecht bei SEPA-Lastschriften innerhalb der ersten acht Wochen weiterhin besteht. Das entspricht einer Forderung der Deutschen Kreditwirtschaft und liegt im Interesse der Verbraucher.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)