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02.12.2018

2018-12-02

Deutsche Kreditwirtschaft

Deutsche Kreditwirtschaft warnt vor Plänen zu einer Finanztransaktionssteuer nach französischem Vorbild / Steuererhöhung Bürgern nicht vermittelbar

Auch das neue Vorhaben, das Steueraufkommen dem EU-Haushalt zukommen zu lassen und nach einem Sonderschlüssel auf die EU-Beitragsverpflichtungen der Erhebungsstaaten anzurechnen, schadet den Finanzmärkten und ist strikt abzulehnen. Die Nachteile für die Finanzplätze der Teilnehmerstaaten liegen auf der Hand: volumenstarke Geschäfte würden in Nichtteilnehmerstaaten verlagert. Würde die Anrechnung der Steuerabführung auf die eigene EU-Beitragsschuld nach einem vom abgeführten Steueraufkommen aus der Finanztransaktionssteuer abweichenden Schlüssel erfolgen, erhielten die kleinen Mitgliedstaaten eine Anrechnung auf ihre EU-Betragsschuld, die höher wäre als ihre Steuerabführung aus dieser Steuer. Die daraus resultierende Lücke im EU-Beitragsaufkommen müsste dann durch die größeren Mitgliedstaaten geschlossen werden. Das würde im Ergebnis für diese Staaten eine Beitragserhöhung zusätzlich zu dem gestiegenen Verwaltungsaufwand für die Kontrolle und Verwaltung der Steuereinnahmen bedeuten.

Es ist zu befürchten, dass sich die negativen Erfahrungen mit Börsenumsatzsteuern aus der Vergangenheit (beispielsweise in Schweden) wiederholen werden. Insbesondere die erwarteten Einnahmen dürften sich angesichts vorhersehbarer Ausweichreaktionen als illusorisch erweisen. Daher dürften die Kosten der Steuerhebung in keinem angemessenen Verhältnis zum Steueraufkommen stehen.

Die geplante Finanztransaktionssteuer birgt unkalkulierbare Risiken für den Finanzmarkt und die gesamte Wirtschaft. Sie würde in erster Linie die Erwerber von Finanzprodukten, vor allem Unternehmen der Realwirtschaft und Sparer, treffen. Daher ist auch eine nur schrittweise eingeführte Finanztransaktionssteuer ein Schritt in die falsche Richtung.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 02.12.2018, 08:42:00

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