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04.02.2016

2016-02-04

Deutsche Kreditwirtschaft

Deutsche Kreditwirtschaft kritisiert unnötige Belastungen aus neuer Regulierung

Einzelne Regulierungsmaßnahmen mögen isoliert betrachtet  angemessen erscheinen. In ihrer Summe, ihrer unübersichtlichen Vielzahl und ihren Wechselwirkungen greifen die einzelnen Regulierungen jedoch zu weit. Sie drohen sowohl Institute wie auch Aufseher zu überfordern.

Bei vielen regulatorischen Anforderungen fehlt es an einer „proportionalen Umsetzung“, meint die DK in Reaktion auf die Konsultation der Europäischen Kommission „Sondierung EU-Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen“. Diese ist notwendig, um kleinere Kreditinstitute nicht zu überfordern. Die DK begrüßt daher jüngste Vorschläge, dass neue Rechtstexte jeweils speziell auf Fragen der angemessenen Proportionalität zu prüfen seien.

Die Konsultation der EU-Kommission ist eine gute Grundlage, um Rechtsakte zu überprüfen und zu verbessern. Die DK fordert deshalb, die europäische Finanzmarktregulierung in regelmäßigen Abständen auf widersprüchliche Regelungen und unnötige Belastungen zu untersuchen. Als konkrete Beispiele für übermäßige regulatorische Belastungen sind derzeit ein zu bürokratischer Anlegerschutz und ein überbordendes Meldewesen hervorzuheben.

Deutliche Kritik äußert die DK auch an den Zeitplänen zur Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen. Diese sind häufig viel zu kurz bemessen und erhöhen damit die Komplexität und den Aufwand in der Umsetzung deutlich, weil die rechtlich verbindlichen Verordnungen entweder gar nicht oder erst sehr knapp vor dem ersten Meldetermin veröffentlicht werden.

Die Regulierung der Kreditinstitute und der Finanzmärkte muss auch die Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit der Kreditwirtschaft beachten. 


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 04.02.2016, 12:15:46

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