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08.03.2018

2018-03-08

Deutsche Kreditwirtschaft

Deutsche Kreditwirtschaft für vernünftigen Rahmen für Finanzinnovationen

Die DK hält bei der Frage der „Kapitalakquise“ mittels ICO (Initial Coin Offering) und den angrenzenden Fragen der Kryptowährungen und Distributed Ledger Technologien ein abgestuftes Vorgehen für sinnvoll. Es sollte dem Ziel dienen, Produktanbietern und Investoren Rechtssicherheit zu verschaffen sowie den Verbraucherschutz zu gewährleisten. 

Die DK würde ein gemeinsames, einheitliches Verständnis auch der nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden bei der Kategorisierung von Token begrüßen. Auf Basis einer weiterführenden, tiefergehenden Definition - unter anderem von Kryptowährungen, ICO, Distributed Ledger Technologien - sollte eine regulatorische Einordnung auf europäischer Ebene angestrebt werden. Erst auf dieser Grundlage sollte beurteilt werden, ob und welcher legislative Handlungsbedarf tatsächlich auf europäischer Eben besteht.

Den Zeitplan der Kommission hält die DK für zu wenig ambitioniert. Aus Sicht der DK sollte die Befassung der Kommission mit den Themen ICO, Kryptowährungen, Distributed Ledger Technologien unmittelbar, und nicht erst im Verlauf des Jahres 2018 beginnen.

Die DK begrüßt den Ansatz der Kommission, sich der Frage von Schnittstellen weiter zu widmen. Sie setzt sich dafür ein, industrieübergreifende Datenaustauschstandards zu schaffen. Die Mitglieder der DK arbeiten im Rahmen der Berlin Group bereits an einem Standard für Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste. 

Die DK befürwortet auch beim Thema „Sandboxes“ die Schaffung einer einheitlichen Terminologie. Allerdings muss sichergestellt werden, dass für alle Marktteilnehmer die gleichen Regeln gelten und der Verbraucherschutz von Anbeginn gewährleistet wird. Hierfür einen geeigneten EU-weit standardisierten Regulierungsrahmen zu erarbeiten, hält die DK für sinnvoll. Eine „Sandbox“ müsste dann sowohl etablierten als auch neuen Anbietern zur Verfügung stehen. Die DK begrüßt in diesem Zusammenhang, dass eine EU-weite Erhebung der nationalen Sandbox-Regime durch die EBA vorgesehen ist, um eine verbesserte Transparenz über die verschiedenen Konzepte zu erhalten. 

Dass Anbieter in die Gestaltung von Anforderungen an Cloud-Dienste einbezogen werden, halten die Mitglieder der DK für sinnvoll. Dabei gilt es aus der Sicht der DK allerdings darauf zu achten, dass dieser „dezentrale“ Ansatz nicht zu einem uneinheitlichen Standard in der EU führt, sondern einheitliche (Mindest-)Anforderungen an Anbieter gestellt werden. 

Die DK begrüßt den Ansatz der EU-Kommission, ein EU FinTech Lab einzurichten, in dem Aufsichtsbehörden und Technologie-Unternehmen einen Austausch führen können. Die DK hebt hervor, dass Banken an diesem Austausch aktiv beteiligt sein müssten.
 


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 08.03.2018, 15:02:51

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