- Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht sich auf die neuen Anforderungen, die Mindestanforderungen für die Sicherheit von Internetzahlungen ("MaSI"), gut vorbereitet.
Zum 5. November 2015 treten die MaSI in Kraft. An diesem Tag endet die sechsmonatige Einführungsfrist, die den deutschen Kreditinstituten nach Veröffentlichung der entsprechenden Regelungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewährt wurde. Die Mindestanforderungen betreffen alle Zahlungsdienste, die über das Internet abgewickelt werden, insbesondere das Online-Banking und kartenbasierte Internetzahlungen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft betont, dass bereits vor Inkrafttreten der Anforderungen die deutschen Banken und Sparkassen aufgrund der geltenden regulatorischen Vorgaben höchste Sicherheitsanforderungen erfüllt haben und weiter erfüllen werden. Dazu wurden in den vergangenen Monaten in allen Instituten weitere umfangreiche Vorbereitungen geleistet.
Die DK erwartet nun, dass diese Anforderungen auch in den anderen EU-Ländern in gleicher Weise wie in Deutschland umgesetzt und kontrolliert werden. Nur so könne das Ziel erreicht werden, einheitliche Sicherheitsstandards für Internetzahlungen in ganz Europa zu verwirklichen. Diese europaweit einheitlichen Anforderungen dürften daher auch nicht durch nationale Ausnahmeregelungen so weit aufgeweicht werden, dass wichtige Marktteilnehmer von der Regulierung verschont werden.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)