- Mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) will die EU den Wettbewerb im Zahlungsverkehrsmarkt fördern. Ein wichtiges Ziel ist es, festzulegen, wie durch lizensierte Dienstleister aus dem Nichtbankenbereich Zahlungen ausgelöst und Kontoinformationen abgerufen werden können. Hierzu hat die EU heute technische Regulierungsstandards veröffentlicht. In nur 18 Monaten müssen nun alle Banken und Sparkassen eine neue Datenschnittstelle entwickeln, um einen sicheren Zugriff auf die Zahlungskonten ihrer Kunden zu ermöglichen.
Die Deutschen Kreditwirtschaft hat sich deshalb maßgeblich an der Entwicklung eines europäischen Kommunikationsstandards beteiligt, womit eine wesentliche Vorrausetzung zur Umsetzung der neuen Kontoschnittstelle für Drittdienstleister geschaffen wurde. Für eine fristgerechte Bereitstellung dieses Standards benötigen Kreditinstitute jedoch Investitionssicherheit. Es obliegt nun den zuständigen Aufsichtsbehörden, möglichst schnell detaillierte europaweit einheitliche Kriterien zur Bewertung der neuen Schnittstellen zu definieren, so dass Kreditinstitute die notwendige Investitionssicherheit erhalten und Verbraucher von einer harmonisierten Umsetzung profitieren.
Diesbezüglich spricht sich die Deutsche Kreditwirtschaft dafür aus, dass Datenzugriffe nur im Rahmen der engen gesetzlichen Vorgaben erfolgen dürfen und Kundendaten umfangreich geschützt werden müssen.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)