- Die Bundesregierung hat mit ihrem heutigen Kabinettsbeschluss die nächste Runde bei Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung eingeläutet. Ging es bislang vornehmlich um die Reduzierung der Belastungen durch Informationspflichten, wird jetzt der deutlich größere Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft angegangen. Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt das Ziel der Bundesregierung, sowohl die Bürokratiekosten als auch den Erfüllungsaufwand dauerhaft niedrig zu halten.
Neben der Verhinderung neuer Bürokratie greift der Beschluss des Kabinetts einen auch von der Kreditwirtschaft eingebrachten Vorschlag auf: In wesentlichen betrieblichen Alltagssituationen soll der Erfüllungsaufwand der Unternehmen gemessen und spürbar reduziert werden. Darunter fallen etwa bürokratische Auflagen bei der Beschäftigung von Mitarbeitern, beim Anmelden und Abführen der Steuern, beim internationalen Warenverkehr oder bei der Unternehmensgründung.
Zudem steht den im Dezember beschlossenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau, wie der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen auf fünf Jahre, das parlamentarische Verfahren noch bevor. Allein hier erwarten die Unternehmen Entlastungen von jährlich bis zu 800 Millionen Euro. Die Deutsche Kreditwirtschaft fordert daher erneut, die Maßnahmen jetzt zügig umzusetzen.
Da ein großer Teil der Bürokratie durch EU-Rechtsetzung verursacht wird, ist es nur folgerichtig, dass sich die Bundesregierung auch auf EU-Ebene für eine systematische Ermittlung und Darstellung des zu erwartenden Aufwandes von Regelungsvorschlägen einsetzt.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)