- Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die heute vom Europäischen Parlament (EP) beschlossene weitere Harmonisierung von Zahlungsdiensten im EU-Binnenmarkt. 10 Jahre nach der Euro-Bargeldeinführung im Jahr 2002 wird mit dem Euro-Zahlungsverkehrsraum "SEPA" (Single Euro Payments Area) auch der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht und ein weiterer Meilenstein für den einheitlichen Binnenmarkt erreicht.
Die neuen europäischen Regeln, mit denen technische Vorschriften und Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro für den Binnenmarkt festgelegt werden, lösen – vorbehaltlich der Zustimmung des EU-Rats – die bisherigen nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften ab. Damit erhalten alle Marktteilnehmer die notwendige Planungssicherheit bei der Umsetzung der einheitlichen Vorgaben für diese Zahlungsdienste.
Wesentliche Neuerung für Kunden wird die Nutzung von IBAN und BIC auch im nationalen Umfeld werden, wobei vom europäischen Gesetzgeber geplant ist, dass Kunden zukünftig bei der Beauftragung von Zahlungsaufträgen nur die IBAN des Zahlungsempfängers angeben müssen. Die IBAN setzt sich aus der Bankleitzahl und Kontonummer zusammen und wird durch ein Länderkennzeichen (DE für Deutschland) und eine zweistellige Prüfziffer ergänzt. Letztere dient dazu, eventuelle Zahlendreher zu erkennen. Sie dient damit der zusätzlichen Sicherheit der Bankkunden, denn sie verhindert Fehlüberweisungen.
Bereits heute bieten Banken und Sparkassen Lösungen zur Umstellung aller Stammdaten von Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC an. Somit können bereits heute die Kunden mit IBAN und BIC Zahlvorgänge durchführen.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)