- Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) spricht sich dafür aus, die Tätigkeit der EU-Aufsichtsbehörden im Finanzsektor kritisch zu überprüfen. Daher begrüßen die deutschen Banken und Sparkassen, dass die Europäische Kommission eine Diskussion angestoßen hat, wie die zukünftigen Aufgaben und Strukturen der drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) aussehen könnten: Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sowie die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Die Diskussion, die seitens der DK mit einer eigenen Stellungnahme begleitet wird, eröffne die Möglichkeit, sich in der Vergangenheit gezeigter Defizite anzunehmen und die zukünftige Ausrichtung der ESAs mitzugestalten.
Die DK erkennt an, dass die ESAs zu einer verstärkten aufsichtlichen Konvergenz in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beigetragen haben. Allerdings seien dabei wiederholt Überschreitungen der Vorgaben des Europäischen Gesetzgebers und eine Tendenz zur Selbstmandatierung im Hinblick auf Leitlinien und Empfehlungen festzustellen gewesen, die kritisch zu hinterfragen seien. In Bezug auf eine mögliche Kompetenzerweiterung sei das Für und Wider sorgfältig abzuwägen.
Dies gelte insbesondere im Hinblick auf unmittelbare Informations- und Meldepflichten der Institute gegenüber den ESAs. Die vorgeschlagene Erweiterung der Zuständigkeit der ESMA im Bereich des Verbraucherschutzes lehnen die deutschen Banken und Sparkassen entschieden ab. Die DK betont, dass die ESMA mehrfach versucht habe, politisch zu agieren und Entscheidungen des europäischen Gesetzgebers auszuhebeln, was aus demokratischen und rechtsstaatlichen Erwägungen problematisch sei. Zudem sei Verbraucherschutz eng mit nationalen Rechtsvorschriften unter anderem im Zivilrecht verwoben, so dass ein optimaler Verbraucherschutz in den Händen nationaler Aufsichtsbehörden besser zu gewährleisten sei.
Weiterhin besteht aus Sicht der DK insbesondere für grenzüberschreitend tätige Institute noch Raum für eine weiter vertiefte aufsichtliche Konvergenz. Diese stellen – anders als regional tätige Institute – immer wieder Unterschiede zwischen den verschiedenen nationalen Aufsichtspraktiken fest, die gleichen Wettbewerbsvoraussetzungen (Level Playing Field) zuwiderlaufen.
Die DK spricht sich ferner für die Beibehaltung der gegenwärtigen Finanzierungsregelung der ESAs aus. Eine Verlegung des Sitzes der EBA nach Frankfurt infolge des „Brexit“ erscheint, etwa wegen der Nähe zur Europäischen Zentralbank in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde, durchaus zweckmäßig.
Die ausführliche Stellungnahme der DK ist unter www.die-dk.de verfügbar.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)