Um die Finanzierung der europäischen Wirtschaft insgesamt zu stärken, fordert die DK, die Bankenregulierung künftig so auszugestalten, dass die Kreditvergabe an Unternehmen nicht eingeschränkt wird. So sollten die geplanten Umsetzungsmaßnahmen zu den Eigenkapitalanforderungen Erfordernisse der Unternehmensfinanzierung besser berücksichtigen, z. B. bei der Ausgestaltung des KMU-Unterstützungsfaktors und der Net Stable Funding Ratio. Die Kommission hätte diesen Aspekt bereits im Aktionsplan aufgreifen sollen.
Nicht alle Verbriefungsarten ausschließen
Die Europäische Kommission hätte mit ihrem Aktionsplan auch an anderen Stellen mutiger sein können. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft sollten z. B. bestimmte Verbriefungsarten nicht von vornherein vom geplanten Rahmenwerk zu einfachen, transparenten und standardisierten Verbriefungen ausgeschlossen werden. Gerade synthetische Verbriefungen sind geeignet, um realwirtschaftliche Forderungen in einer effizienten Art und Weise zu verbriefen.
Die DK begrüßt, dass die Kommission nicht in jedem Fall eine Regulierung auf gesetzlicher Basis als das einzig richtige Instrument ansieht, sondern vielfach im Sinne einer Better Regulation auch nicht-legislativen Vorschlägen oder Best Practice den Vorrang einräumt, so zum Beispiel im Rahmen der europaweiten Förderung des Schuldscheindarlehens.
Die Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt die Kommission ferner in ihrem Vorhaben, anlässlich einer umfassenden Auswirkungsstudie die kumulativen Auswirkungen der EU-Finanzmarktregulierung zu überprüfen. Wichtig ist hierbei, dass die Tätigkeit von Nichtbanken, die verstärkt Bankaufgaben wahrnehmen wollen, unter gleichen Bedingungen erfolgt wie die der Kreditinstitute.
Hilfe bei Finanzierung aussichtsreicher Geschäftsvorhaben
Die im Aktionsplan vorgestellten Maßnahmen können dazu beitragen, in den EU-Mitgliedstaaten mehr aussichtsreiche Geschäftsvorhaben zu finanzieren. Insbesondere die mit der Überarbeitung des Börsenprospektregimes vorgesehenen Erleichterungen können zu einer Bereinigung der Prospektrichtlinie führen und den Kapitalmarktzugang für kleinere Mittelständler verbessern. Ebenso kann die Überprüfung der CRR-Vorschriften dazu führen, dass Kapitalströme leichter als bisher in Infrastrukturvorhaben gelenkt werden können. Sowohl bei der Förderung von langfristiger Infrastrukturfinanzierung als auch im Rahmen der angekündigten Venture Capital-Maßnahmen hält die DK eine Berücksichtigung von Förderbanken für notwendig.
Falls die Kommission beabsichtigt, die Informationsgrundlage über Unternehmen zu verbessern, um in bestimmten Fällen einen breiteren Kreis an Finanzierungsinteressenten zu erschließen, dürfen keine zusätzlichen bürokratischen Verpflichtungen – weder für die Kreditinstitute noch für die Unternehmen – geschaffen werden. Dass die Kommission das hohe Schutzbedürfnis von Unternehmensdaten erkennt, wertet die DK als Schritt in richtige Richtung.
Regulierung im Kapitalanlagebereich entschlacken
Die DK unterstützt überdies den Antritt der Kommission, im Rahmen der Kapitalmarktunion die Tätigkeit der europäischen Aufsichtsbehörden auf Konsistenz und Konvergenz sowie deren Struktur und Finanzierung zu überprüfen. Das für Ende des Jahres angekündigte Grünbuch zu „Retail Finance“ sollte daher ganz im Sinne einer Better Regulation dazu genutzt werden, die Regulierung im Kapitalanlagebereich zu entschlacken. Etliche nationale wie europäische Vorgaben stehen dem Ziel, die Anlegerbasis zu verbreitern, entgegen und erzeugen insbesondere bei Kleinanlegern zusätzliche Hürden, die sie von einer Investition am Kapitalmarkt abhalten.
Insgesamt ist zu konstatieren, dass die Europäische Kommission mit der geplanten Kapitalmarktunion in die richtige Richtung geht. Der neue Fokus wird auf die Finanzierung der Wirtschaft gerichtet, ohne die Anforderungen der Finanzstabilität aus dem Auge zu verlieren. Zudem wird die wichtige Rolle der Kreditinstitute bei der Unternehmensfinanzierung gesehen und ein komplementärer Ansatz verfolgt.