Ein europaweit einheitlicher Standard soll die Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen und Banken besser vergleichbar machen, eine verpflichtende externe Prüfung die Verlässlichkeit der nichtfinanziellen Informationen erhöhen.
"Nachhaltigkeitsinformationen nehmen einen immer größeren Stellenwert bei Investitionsentscheidungen der Marktteilnehmer ein. Der heute vorgelegte Legislativvorschlag ist ein wichtiger Schritt zu einer europaweit harmonisierten nichtfinanziellen Berichterstattung. Die Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt die angestrebte Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft in Europa. Die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission stellen jedoch hohe Anforderungen an die technische und fachliche Standardisierung", so Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), der im Jahr 2021 Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) ist.
Gemäß dem heute veröffentlichten Vorschlag werden alle kapitalmarktorientierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) und alle im Sinne der Bilanzrichtlinie großen Unternehmen zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen im Lagebericht verpflichtet.
Damit unterliegen künftig deutlich mehr Unternehmen und Kreditinstitute der Berichtspflicht. Aktuell sind kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen erst ab mehr als 500 Mitarbeitern zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.
Die DK unterstützt grundsätzlich die von der EU vorgesehene Berichtspflicht, da der Kapitalmarkt und Kreditinstitute als Kapitalgeber Nachhaltigkeitsinformationen benötigen. Aus Sicht der DK sollte jedoch sorgfältig bewertet werden, ob die vorgesehenen Vorschläge tatsächlich angemessen sind und dem Proportionalitätsgedanken entsprechen.
"Die ambitionierten Pläne der EU-Kommission in der Corporate Sustainability Reporting Directive stellen Banken und Sparkassen durch neue, anspruchsvolle Standards mit engen Umsetzungsfristen vor große Herausforderungen. Die Kreditwirtschaft ist bereit, diese Herausforderung anzunehmen. Doch Institute, Kunden, Datenzulieferer, IT-Systementwickler und Prüfer brauchen Zeit, um sich bis zur erstmaligen Berichtsperiode gut auf die neuen Anforderungen vorbereiten zu können. Dafür müssen die neuen Standards frühzeitig veröffentlicht und die Übergangsfristen für die verpflichtende Erstanwendung verlängert werden", sagt für die DK der DSGV-Präsident Helmut Schleweis.