BVR LogoDE|ENWarenkorb anzeigen Mitglieder-Login
bvrlogosmallmenu_mobilsearchWarenkorb anzeigen

DruckansichtArtikel per E-Mail weiterempfehlenArtikel per E-Mail weiterempfehlenArtikel auf Xing teilen

Social-Datenschutz Dienste aktivieren
(Datenschutz)
Weitersagen:
zurück zur Übersicht

15.09.2016

2016-09-15

Deutsche Kreditwirtschaft

DK zu Basel IV-Verhandlungen: Große Gefahr, dass deutsche Institute erheblich benachteiligt werden

Diese Vorgabe wird auf Baseler Ebene nach Ansicht der DK aller Voraussicht nach allerdings höchstens weltweit und im Durchschnitt eingehalten. Nach quantitativen Untersuchungen der deutschen Banken und Sparkassen führt der aktuelle Verhandlungsstand vielmehr dazu, dass die deutschen Institute künftig deutlich höhere Kapitalanforderungen erfüllen müssen. 

Daraus resultiert erheblicher zusätzlicher Eigenkapitalbedarf für die deutschen Institute. Als Konsequenz müssten die Banken und Sparkassen entweder ihre Kreditvergabe deutlich einschränken oder zusätzliches Eigenkapital beschaffen. Im aktuellen Marktumfeld sind Kapitalerhöhungen jedoch sehr schwierig. Die DK warnt eindringlich davor, dass im Ergebnis eine stark eingeschränkte Kreditvergabe sowie eine erneute Verschlechterung der ohnehin erheblich belasteten Rentabilität der Institute drohen. Dies könne äußerst negative Auswirkungen vor allem auf die Immobilien- und Unternehmensfinanzierung zur Folge haben und müsse deshalb unbedingt verhindert werden. 

Die Deutsche Kreditwirtschaft stellt daher folgende Forderungen auf: 

  • Die Zusage des Baseler Ausschusses, dass es nicht zu signifikanten Erhöhungen der Kapitalanforderungen kommen soll, muss nicht nur auf globaler Ebene, sondern auch bezogen auf regionale Wirtschaftsräume (USA, Europa und Asien) eingehalten werden. Dies entspricht auch den Forderungen der Europäischen Union (EU). Auch die deutschen Institute dürfen nicht benachteiligt werden.
  • Die endgültige Kalibrierung muss so ausgestaltet sein, dass es durch keine der geplanten Maßnahmen zu einer signifikanten Erhöhung in der jeweiligen Risikokategorie (u. a. Kreditrisiken, Marktrisiken, operationelle Risiken) kommt. Dies sollte insbesondere für den Kreditrisikostandardansatz (KSA) und den auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA) gelten. Bestimmte Geschäftsmodelle von Kreditinstituten, Geschäften oder Forderungsklassen dürfen nicht benachteiligt werden.
  • Der Baseler Ausschuss sollte die Anwendbarkeit von Risikomessungen, die auf interne Verfahren gestützt sind, weder einschränken noch abschaffen. Diese Modellausschlüsse würden zum einen die Risikosensitivität der Eigenkapitalanforderungen erheblich vermindern. Zum anderen würden Anreize gesetzt, die bislang für die Nutzung und Entwicklung dieser hochentwickelten Messverfahren aufgewandten Ressourcen zu verringern und damit das Risikomanagement zu schwächen. Dies kann zu Fehlsteuerungen in den Banken sowie zu einer Destabilisierung des Finanzsystems führen.
  • Es sollte keine an den Standardansätzen orientierten Untergrenzen für die mit internen Verfahren ermittelten Kapitalanforderungen (Floors) geben.
  • Die Interessen kleiner und mittelgroßer Institute müssen unter Beachtung von Art, Komplexität, Vernetztheit und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten bei der Umsetzung der endgültigen Baseler Regelungen in der EU angemessen berücksichtigt werden.
  • Die Besonderheiten des deutschen Immobilienfinanzierungsmarktes mit langfristigen Festzinszusagen wirken stabilisierend und müssen bei der Risikogewichtung berücksichtigt werden. Die Differenzierung der Risikogewichte (bei gleichem Beleihungsauslauf, "LTV“) nach dem Risikogehalt des jeweiligen Immobilienmarktes ist dringend erforderlich.
  • Bei Anwendung des Standardansatzes sollte der KMU-Unterstützungs-Faktor, der die Kapitalanforderungen für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen um rund ein Viertel verringert, dauerhaft beibehalten werden. Analysen für den deutschen Bankenmarkt zeigen, dass die Risiken bei KMU-Krediten deutlich geringer sind als bisher angenommen.
  • Die drastische Erhöhung der Kapitalanforderungen für Spezialfinanzierungen (insbesondere im Immobilienbereich) ist in keiner Weise gerechtfertigt und sollte zurückgenommen werden. Die Neuregelung würde sich u. a. auf die gewerbliche Immobilienfinanzierung (Einkaufscenter, Mietshäuser) und bei der Finanzierung von erneuerbaren Energien und Infrastrukturvorhaben auswirken. In beiden Bereichen würden sich bei unveränderter Kalibrierung, insbesondere für Immobilienfinanzierer, dramatische Erhöhungen der Eigenkapitalanforderungen ergeben (teilweise mehr als eine Verfünffachung).

Die DK betont, dass der europäische Gesetzgeber von den BCBS-Empfehlungen abweichen müsse, sollten sich die oben genannten Forderungen in Basel durch die europäischen Verhandlungsführer nicht durchsetzen lassen. Denn sonst drohe eine Benachteiligung des europäischen wie auch des deutschen Bankenmarktes gegenüber anderen internationalen Finanzmärkten.


BVR Logo
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
BVR Logo
BVR - 15.09.2016, 10:35:55

URL: 

DK zu Basel IV-Verhandlungen: Große Gefahr, dass deutsche Institute erheblich benachteiligt werden

Möchten Sie regelmäßig informiert werden?

Bitte wählen Sie das Thema aus, für dass Sie sich interessieren

Pressemitteilungen
Finanzpolitik aktuell
Verbraucherservice
Konjunkturberichte/ Mittelstand im Mittelpunkt
Branchenberichte
Bitte klicken Sie auf das Zahlenfeld um andere Zahlen zu erhalten.
Klicken Sie auf das Bild, um ein neues zu erzeugen.
Bitte die Zahlen eingeben
Die Datenschutzbestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen.

Newsletter Bestellen