- Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hält die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitserwägungen in der Anlageberatung für sinnvoll und unterstützt den Antritt der EU-Kommission, nachhaltige Finanzprodukte zu fördern. Aus Sicht der DK ist es aber unerlässlich, dass vor etwaigen Änderungen der bestehenden Rechtslage die Klassifikation für nachhaltige Investments vorliegt. Erst in einem zweiten Schritt sollte über neue Regelungen für den Wertpapiervertrieb nachgedacht werden, die auf den zuvor festgelegten Kriterien aufsetzen. Eine erneute Überarbeitung der erst zum 3. Januar 2018 umfangreich angepassten Prozesse im Wertpapiergeschäft sollte aus Sicht der DK – das Vorliegen einer Taxonomie vorausgesetzt – frühestens im Rahmen der geplanten Überprüfung der MiFID II erfolgen.
Zudem weist die DK auf die Erfahrungen aus der Umsetzung der Anfang 2018 in Kraft getretenen MiFID II hin: Diese hat nicht nur für die Finanzwirtschaft zu erheblichen Belastungen, sondern auch bei den Anlegern zu Unverständnis und Kritik geführt. Kritisiert wurden zum Beispiel die Informationsflut und die zwangsweise deutliche Verlängerung des Beratungs- und Orderprozesses. Eine erneute Anpassung der Prozesse dürfte insbesondere aus Sicht der Anleger zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum nachvollziehbar sein.
Der vollständige Text der Stellungnahme ist auf der Homepage der DK veröffentlicht.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)