- Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass mit dem heute vom deutschen Bundestag beschlossenen Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz die Rechtssicherheit im Bereich des Immobiliar-Verbraucherdarlehensrechts erhöht wird. Insbesondere wurde der Immobilienverzehrkredit ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts herausgenommen und Erleichterungen für die Darlehensverträge vorgesehen, die dem Bau oder der Renovierung einer Wohnimmobilie dienen. Ferner ist eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung vorgesehen, in welcher als problematisch erkannte Fallkonstellationen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung einer Lösung zugeführt werden sollen.
Für die bevorstehende Konsultation einer Rechtsverordnung zur Kreditwürdigkeitsprüfung ist es nun aus Sicht der DK entscheidend, dass sämtliche problematischen Fallgruppen einer klaren Regelung zugeführt werden. Nur so kann eine rechtssichere Durchführung der Kreditwürdigkeitsprüfung im Sinne der Verbraucher und Kreditinstitute erreicht werden.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)