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23.11.2016

2016-11-23

Deutsche Kreditwirtschaft

DK: Unternehmensinsolvenzrecht nicht europaweit über einen Kamm scheren

Denn: Mit Blick auf den nun vorgelegten Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Reform des Unternehmensinsolvenzrechts betont die DK, dass es in vielen Staaten Europas, so insbesondere auch in Deutschland mit dem Schutzschirmverfahren (ESUG), bereits flexible und praxisnahe Verfahrensregeln für Unternehmenssanierungen gebe. Diese bestehenden Regeln zum Insolvenzrecht und zum Insolvenzverfahren seien auf die jeweiligen Erfordernisse der einzelnen Staaten abgestimmt und mit anderen Rechtsgebieten wie dem Gesellschaftsrecht oder dem Arbeitsrecht jeweils national eng verzahnt. Deshalb erscheine es sinnvoller, den Mitgliedsstaaten die Ausgestaltung ihres Insolvenzrechts zu überlassen.

Die DK unterstreicht zudem, dass das vier- bis zwölfmonatige Moratorium, während dessen der Schuldner gegen Vollstreckungen geschützt ist, nicht den aufsichtsrechtlichen Regelungen entspricht, wann Banken von einem Schuldnerausfall auszugehen haben. Diese sehen sinnvollerweise kürzere Fristen vor. Das Moratorium ist insbesondere für Grundpfandrechtsgläubiger problematisch, da über längere Zeiträume Zinsund Tilgungszahlungen nicht mehr gesichert sind.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 23.11.2016, 11:51:50

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