- Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die heute von der Bundesregierung verabschiedeten Eckpunkte zur weiteren Entlastung der Wirtschaft von Bürokratielasten , da sie auf eine Vermeidung von zusätzlicher Bürokratie abzielen. Allerdings tragen die vorgesehenen Maßnahmen der notwendigen Reduzierung der in den letzten Jahren gestiegenen Erfüllungsaufwendungen nicht ausreichend Rechnung.
So soll durch die geplante „One in, one out“-Regelung zwar per Saldo der Aufbau neuer Bürokratie vermieden werden, indem im gleichen Maße Belastungen abgebaut werden sollen, wie durch neue Regelungsvorhaben zusätzliche Belastungen entstehen. Belastungen aufgrund von EU-Vorgaben sind jedoch hiervon ausgenommen. Da ein größerer Teil der administrativen Belastungen der Wirtschaft auf EU-Recht zurückgeht, sollten – anders als von der Bundesregierung vorgesehen – auch diese Vorhaben, die aus der 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben resultieren, einbezogen werden.
Deshalb unterstützt die DK das Bestreben der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine ambitionierte Agenda zur besseren Rechtsetzung einzusetzen. Schließlich wird inzwischen mindestens die Hälfte an Belastungen aufgrund von Vorgaben durch europäische Rechtsetzung verursacht. Daher hält die DK die Einführung eines unabhängigen Normenkontrollrates auch auf europäischer Ebene für eine wichtige Maßnahme zum wirkungsvollen Bürokratieabbau auf EU-Ebene.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)