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02.02.2022

2022-02-02

Deutsche Kreditwirtschaft

DK: Entscheidung zur KfW-Gebäudeförderung bringt ein großes Stück Klarheit

Damit schafft das BMWK ein großes Stück weit wieder Klarheit für die Kundinnen und Kunden der Banken und Sparkassen. Die Zusage, dass sämtliche bei der KfW bis zum 23. Januar 2022 eingegangenen, förderfähigen BEG-Anträge auch genehmigt werden, ist außerordentlich wichtig. Sie baut das Vertrauen der Kunden in die Verlässlichkeit staatlicher Zusagen wieder auf.

Die DK begrüßt zudem, dass die angekündigte Anpassung der bestehenden Programme für Sanierung und Neubau zeitnah erfolgen soll und damit bereits bestehende Vorhaben entsprechend modifiziert weiterverfolgt werden können. Auch das ist ein wichtiges Signal für Haus- und Wohnungsbauer.

Die in den Spitzenverbänden der DK vertretenen Banken und Sparkassen sind die Finanzierungspartner der KfW. Sie haben jahrzehntelange Erfahrung bei der Beratung ihrer Kundinnen und Kunden zu KfW-Fördermitteln und der anschließenden Durchleitung der genehmigten Förderbeträge. Dabei verfolgt die Deutsche Kreditwirtschaft mit der KfW das gemeinsame Interesse, die damit gesetzten klimapolitischen Ziele auch zu erreichen. Je breiter sich eine wirksame Förderung durchsetzt, energetisch zu bauen und zu sanieren, desto besser und nachhaltiger für den Klimaschutz.

Die DK steht mit ihrer Expertise daher gerne bereit, gemeinsam mit KfW und den zuständigen Bundesministerien die neu auszurichtenden Programme sowohl im Zusammenhang der BEG als auch des angedachten neuen Förderprogramms für klimafreundliches Bauen umweltschonend und pragmatisch auszugestalten, so dass sie zu den Marktgegebenheiten und Kundenerwartungen passen.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 02.02.2022, 12:27:41

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