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08.05.2013

2013-05-08

Deutsche Kreditwirtschaft

DK: EU-Richtlinie geht an Bedarf der Bürger vorbei

Basiskonto: Die Deutsche Kreditwirtschaft teilt die Ansicht der EU-Kommission, dass ein Girokonto heutzutage ein wesentliches Element zur Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben darstellt sowie dem Verbraucher die Möglichkeit eröffnet, sämtliche Vorteile des Binnenmarktes zu nutzen. In Deutschland gibt es dafür das „Girokonto für jedermann“ der Deutschen Kreditwirtschaft. Der nunmehr vorgelegte Entwurf einer EU-Richtlinie zur Gewährung von Basiskonten begegnet wesentlichen Bedenken. So ist zum Beispiel für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, in jedem der 27 EU-Mitgliedstaaten ein Basiskonto zu eröffnen. Nach Ansicht der Deutschen Kreditwirtschaft ist jedoch unerlässlich, dass der jeweilige Antragssteller eine Verbindung zum EU-Mitgliedstaat und zum Geschäftsgebiet des jeweiligen Kreditinstituts hat, in dem er ein Basiskonto eröffnen möchte. Diese Verbindung kann ein Wohnsitz, ein Arbeitsplatz oder ein Studienplatz sein. Vergleichbarkeit von Bankentgelten: Mit dem Preisaushang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und der Kontoabrechnung besteht in Deutschland bereits heute vollständige Transparenz über die Entgelte und Kosten der Kontoführung. Dementsprechend hatte eine 2009 im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführte Studie den deutschen Banken und Sparkassen ein hohes Maß an Transparenz bei Kontoführungsentgelten und leicht verständliche Preismodelle bescheinigt. Insofern wird der nun vorgestellte Richtlinienentwurf für die Verbraucher in Deutschland keine Verbesserungen bewirken. Darüber hinaus ist der Ansatz eines reinen Preisvergleichs verfehlt, da den Kunden dadurch suggeriert wird, dass alle angebotenen Kontomodelle einen identischen Leistungsumfang haben und sich nur im Preis unterscheiden. Dies steht im Widerspruch zu der Empfehlung von Verbraucherschützern und auch eines aktuellen Kontovergleichs von Finanztest, bei der Auswahl des Kontomodells neben dem Preis auch den Leistungsumfang zu berücksichtigen. Zudem ist zu befürchten, dass der Ansatz Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten derjenigen Institute bewirken wird, die weitergehende Leistungen anbieten. Kontowechsel: Der Kontowechsel funktioniert in Deutschland einfach und unproblematisch. Soweit es in anderen Mitgliedstaaten Probleme gibt, sollten dort angepasste Lösungen auf nationaler Ebene gefunden werden. Für eine europäische Regulierung besteht kein Bedarf. Insbesondere geht der in dem Vorschlag geregelte grenzüberschreitende Kontowechsel (mit Datenweitergabe) an den Verbraucherbedürfnissen vorbei, da in der Regel mit einem Wohnsitzwechsel ins Ausland auch sämtliche Daueraufträge gelöscht werden.

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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 08.05.2013, 14:15:33

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