Mit den Daten des Berichts liege nun die notwendige Basis für die Berechnung und Umsetzung des von der Bundesregierung festgelegten Ziels vor, durch Informationspflichten verursachte staatliche Bürokratiekosten bis zum Jahr 2011 um 25 Prozent zu reduzieren, betont der ZKA. Die deutsche Kreditwirtschaft habe ein besonderes Interesse an dem von der Bundesregierung verfolgten Abbauprogramm, so der ZKA weiter. Die Kreditwirtschaft sei einer der am stärksten regulierten Wirtschaftszweige. So habe ein vom ZKA bereits Ende 2006 vorgelegtes Gutachten ergeben, dass allein die die Kreditinstitute treffenden bürokratischen Belastungen jährliche Kosten in Höhe von 3,1 Milliarden Euro bzw. 4.700 Euro pro Mitarbeiter ausmachten. Der ZKA begrüßt, dass inzwischen der weit überwiegende Teil der ermittelten Bürokratiekosten der Wirtschaft durch Informationspflichten gemessen wurde. Dies sei eine wichtige Voraussetzung für konkrete Abbaumaßnahmen. Anlass zur Besorgnis gebe jedoch die im Bericht enthaltene Liste von teils durchgeführten und teils in Aussicht gestellten Vereinfachungsmaßnahmen. Diese gingen nur auf Teilaspekte der ebenfalls vorgestellten 100 kostenträchtigsten Informationspflichten ein und zeigten keine Gesamtstrategie auf. Insbesondere habe die Bundesregierung mit dem vorgestellten Bericht abermals kein klares und verbindliches Abbaukonzept bezüglich der inhaltlichen und zeitlichen Festlegung vorgelegt. Dies haben der Nationale Normenkontrollrat (NKR) und der ZKA bereits mehrmals angemahnt. Der ZKA fordert die Bundesregierung auf, die Bemühungen zum entschlossenen Bürokratieabbau nun energisch und mittels einer detaillierten Abbaustrategie weiter voranzutreiben. Problematisch sei weiterhin, dass wesentliche Bürokratiekosten nur unzureichend in dem Bericht aufgenommen wurden. So hatte der NKR bereits im April 2008 darauf hingewiesen, dass die Kosten für die laufenden Buchführungspflichten der Wirtschaft bis dahin keine Berücksichtigung gefunden hatten. Der Bericht beziffere die Kosten für die laufenden Buchführungspflichten nunmehr mit 35,6 Milliarden Euro. Wegen der Bewertung als so genannte „Sowieso-Kosten“, die nur Grundlage für andere Informationspflichten seien, nehme er aber den überwiegenden Teil heraus und nenne nur eine Endbelastung von 3,7 Milliarden Euro. Damit sei ein wichtiger Bereich mit herausragendem Kostenvolumen bisher nicht in der im Bericht genannten Gesamtbelastung von 47,6 Milliarden Euro enthalten. Der ZKA verdeutlicht, dass der Erfolg des Regierungsprogramms jetzt neben einem konsequenten Abbaukonzept entscheidend davon abhänge, dass die Entlastungen – insbesondere im Bereich der Kreditwirtschaft – spürbar bei den Unternehmen ankämen. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet er weiter seine aktive Mitarbeit und Unterstützung an. Die bisher erzielten Fortschritte in Deutschland sollten die Bundesregierung darüber hinaus bestärken, unnötige Bürokratie parallel auch auf EU-Ebene zu verhindern.