- Für eine umfassende Prüfung von Regelungsvorhaben ist eine ausreichende Prüffrist für den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) und die Betroffenen unerlässlich. Die Deutsche Kreditwirtschaft teilt die Position des NKR in seinem heute veröffentlichten Jahresbericht 2014, dass sowohl der NKR als auch die am Rechtsetzungsprozess beteiligten Verbände ihre Arbeit nur angemessen leisten können, wenn ihnen eine adäquate Frist eingeräumt wird. Laut NKR wurde im ersten Halbjahr 2014 eine solche Frist nur bei weniger als der Hälfte der Regulierungsvorhaben tatsächlich eingehalten. Die Deutsche Kreditwirtschaft sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung, dies sicherzustellen.
Angesichts der von Sommer 2013 bis Sommer 2014 erheblich gestiegenen Erfüllungsaufwendungen bedarf es eines konsequenten Bürokratieabbaus in Deutschland. Die Bundesregierung sollte sich hierfür ein quantitatives Bürokratieabbauziel setzen. Eine Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Vorgaben auf nationaler Ebene ist unerlässlich. Mit Blick auf die gestiegene Zahl von Regelungsvorhaben, bei denen EU-Vorgaben durch nationale Ergänzungen erweitert oder bereits vor der Verabschiedung auf europäischer Ebene in Deutschland eingeführt wurden, kommt dem NKR als unabhängiges Kontroll- und Beratungsgremium der Bundesregierung eine immer wichtigere Bedeutung zu.
Anlässlich der Bildung der neuen EU-Kommission unterstützt die Deutsche Kreditwirtschaft die Forderung des NKR nach Einführung eines unabhängigen Normenkontrollrates auch auf europäischer Ebene.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)