Die Europawahl im Mai nächsten Jahres wird richtungsweisend für die Zukunft der EU sein. Bis dahin arbeiten die EU-Institutionen aber mit Hochdruck daran, laufende Gesetzesvorhaben noch in der aktuellen Legislaturperiode zu finalisieren, etwa das sogenannte „Bankenpaket“. Mit dem hierzu bereits im Trilog erzielten Kompromiss wird ein wichtiger Beitrag zur weiteren Stabilisierung des europäischen Finanzsektors geleistet. Zudem wird durch die Stärkung des Proportionalitätsprinzips den unterschiedlichen Belangen der heterogenen europäischen Bankenmärkte Rechnung getragen.
Beim geplanten Austritt Großbritanniens aus der EU Ende März sollte unbedingt vermieden werden, dass es zu einem „harten Brexit“ kommt. Dieser würde erhebliche Folgen für die deutsche und die europäische Wirtschaft nach sich ziehen. Die DK wird weiterhin aktiv die Verhandlungen zum Brexit begleiten und sich in die Diskussion um die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion einbringen.
Bei der Umsetzung des finalisierten Basel III-Rahmenwerks in der EU wird im nächsten Jahr die quantitative Auswirkungsstudie der EBA im Vordergrund stehen. Die Ergebnisse der Studie werden ausschlaggebend für die Ausgestaltung des Legislativvorschlags der EU-Kommission sein, mit dem die Basel III-Vorgaben in europäisches Recht ab Anfang 2020 umgesetzt werden sollen.
Die DK wird zudem die Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung in der Finanzwirtschaft auch in 2019 eng begleiten. Diese werden im nächsten Jahr eine wichtige Rolle in der nationalen und europäischen Regulierung spielen. Bei der Diskussion um die Einlagensicherung in der EU wird sie auf die Eigenverantwortung der bestehenden nationalen Sicherungssysteme drängen.
In der Deutschen Kreditwirtschaft arbeiten der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Bundesverband deutscher Banken (BdB), der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) sowie der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammen. Die Spitzenverbände beziehen bei einer Vielzahl wichtiger Arbeitsgebiete, beispielsweise Aufsichtsfragen, Steuerfragen, Fragen des Zahlungsverkehrs und bankrechtlichen Fragestellungen, gemeinsam Position.
Die DK erarbeitet gemeinsame Vorschläge und Stellungnahmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Den Vorsitz dieses Gremiums hatte im abgelaufenen Jahr der DSGV inne. Die Federführung der Deutschen Kreditwirtschaft wechselt jährlich zwischen DSGV, BdB und BVR.